Ausland

Italienische Ermittler sehen kein Fehlverhalten von Sea-Watch

  • Montag, 4. Februar 2019
Rettungsschiff „Sea Watch 3“ /dpa
Rettungsschiff „Sea Watch 3“ /dpa

Rom – Die deutsche Hilfsorganisation Sea-Watch hat sich nach Einschätzung der italienische Justiz im Zusammenhang mit der Rettung von 47 Migranten nicht falsch verhalten. Zwar äußerte die Staatsanwaltschaft in Catania Bedenken an der Tauglichkeit des Schiffs „Sea-Watch 3“ für die Seenotrettung im Mittelmeer. Gesetzesverstöße konnten die Ermittler aber nicht feststellen.

Die „Sea-Watch 3“ war fast zwei Wochen mit geretteten Migranten im Meer unterwegs, bevor sie vergangenen Donnerstag nach einer europäischen Lösung zur Aufnahme der Menschen dann doch in Italien anlegen durfte. Bislang durfte das Rettungsschiff den Hafen in Catania allerdings noch nicht verlassen, sagte Sea-Watch-Sprecher Ruben Neugebauer gestern. Man müsse noch eine Liste von Vorgaben der Küstenwache umsetzen, bevor man abfahre. Die Organisation wolle aber schnellstmöglich wieder im Einsatz sein.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, unter anderem wegen der Begünstigung illegaler Migration Ermittlungen gegen unbekannt eingeleitet zu haben. Das Ziel: Die libyschen Menschenhändler zu identifizieren, die die Abfahrt der Migranten von der Küste des Bürgerkriegslandes organisiert haben, sowie diejenigen ausfindig machen, die das Boot gesteuert haben, bevor die Seenotretter eingriffen.

Italiens Innenminister Matteo Salvini hatte Sea-Watch unter anderem vorgeworfen, nach der Rettung der Migranten „mitten in einem Unwetter“ nach Italien statt ins nahe gelegene Tunesien gefahren zu sein. Das Wetter sei noch gut gewesen, als die „Sea-Watch 3“ in Richtung Lampedusa gesteuert sei, stellten die Ermittler klar.

Dass der Kapitän sich dann für die Weiterfahrt an die Ostküste Siziliens statt nach Tunesien entschlossen habe, sei „gerechtfertigt“ gewesen. Sonst hätte sich das Schiff auf das aufziehende Tief zubewegt. Zudem hätten die tunesischen Behörden der NGO in der Vergangenheit das Anlegen auch zum Aufstocken der Vorräte verwehrt.

dpa

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