Niederländische Ärztin erhält Rüge wegen Sterbehilfe für Demenzpatientin
Den Haag – Die Ärztekammer Den Haag hat eine Medizinerin gerügt, weil sie einer Demenzpatientin im Pflegeheim aktive Sterbehilfe leistete. „Die Ärztin hätte versuchen müssen, die Beendigung des Lebens vorher mit der Patientin zu besprechen“, heißt es in der gestern in Den Haag veröffentlichten Begründung der Kammer.
In einer Patientenverfügung hatte die Patientin zwar mitgeteilt, sie wolle aktive Sterbehilfe, wenn sie in ein Pflegeheim ziehen müsse. Später wurde jedoch hinzugefügt, dass sie ihren Todeszeitpunkt selbst bestimmen wolle. Aufgrund der „Unumkehrbarkeit“ von aktiver Sterbehilfe und der „ethischen Aspekte“ dürfe eine Patientenverfügung, die Interpretationsspielraum lasse, nicht als Grundlage für die aktive Sterbehilfe genommen werden, erläuterte die Ärztekammer.
Am Tag der aktiven Sterbehilfe im Frühjahr 2016 hatte die Ärztin der Patientin demnach zuerst Schlafmittel in den Kaffee gemischt. Als sie die aktive Sterbehilfe verabreichte, wachte die Frau auf und wehrte sich körperlich, wie es hieß. Die Familie habe die Demenzpatientin festgehalten.
Zwei andere Ärzte hatten zuvor bestätigt, die Patientin sei „zutiefst unglücklich“ gewesen. Das Gutachten anderer Mediziner ist eine der Voraussetzungen, um legal aktive Sterbehilfe in den Niederlanden zu erhalten. Die regionale Sterbehilfe-Kontrollkommission entschied bereits, dass die Ärztin „unsorgfältig“ gehandelt habe. Eine strafrechtliche Untersuchung der Staatsanwaltschaft in dem Fall ist noch nicht abgeschlossen.
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