Ausland

Robotik: Europäisches Parlament gibt Empfehlungen zu zivilrechtlichen Regelungen

  • Dienstag, 21. Februar 2017
Humanoider Roboter, Nao Uploaded: 21.02.2017 13:06:36 by gießelmann
Roboter wie Nao sollen zukünftig in einem EU-weitem register erfasst werden. /Dieter Schuetz, pixelio.de

Brüssel – Die Menschheit steht an der Schwelle zu einer neuen Ära, in der immer ausgeklügeltere Roboter, Bots, Androiden und sonstige Manifestationen Künstlicher Intelligenz („KI“) ihren Platz einnehmen wollen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments fordern die EU-Kommission daher in einer Entschließung vom 16. Februar 2017 auf, Regeln für Robotik und KI vorzulegen. Auch das Gesundheitssystem ist davon betroffen.

Angaben des Internationalen Verbandes für Robotik zufolge belief sich das durch­schnittliche Wachstum beim Verkauf von Robotern zwischen 2010 und 2014 auf 17 Prozent pro Jahr; der Umsatz steigerte sich im Jahr 2014 um 29 Prozent. Das Euro­päische Parlament geht davon aus, dass eine industrielle Revolution, die alle Gesell­schaftsschicht tangieren wird, nicht mehr aufzuhalten ist. Für den Gesetzgeber sei es daher von entscheidender Bedeutung, sich mit den rechtlichen und ethischen Folgen dieser Entwicklung zu befassen, ohne dabei Innovationen abzuwürgen, heißt es in der Entschließung.

In zahlreichen Ländern sind Standards für Roboter bereits in Planung. Diesem Vorgehen möchte die EU mit ihren Empfehlungen zuvorkommen. Die EU müsse die Führung übernehmen, um sich nicht jenen anpassen zu müssen, die von Drittstaaten gesetzt werden, heißt es in einer Pressemeldung des Europäischen Parlaments.

Die wichtigsten Empfehlungen an die EU-Kommission

Der Begriff „intelligente“ autonome Roboter ist derzeit nicht genau definiert. Eine gemeinsame europäische Bestimmung wird empfohlen, die beispielsweise voraussetzt, dass der intelligente Roboter etwa fähig sein muss, sein Verhalten an seine Umgebung anzupassen oder aus Erfahrungen und Interaktionen lernen kann (siehe Kasten).

Im Rahmen des EU-Binnenmarkts soll zudem ein EU-Registrierungssystem für fortschrittliche Roboter eingeführt werden. Dieses soll auf den zuvor definierten Kriterien basieren. Eine EU-Agentur für Robotik und KI könnte das Registrierungssystem und das zugehörige Register verwalten.

Das Europäische Parlament betont, dass man sich bei der Entwicklung der Roboter­technologie darauf konzentrieren sollte, menschliche Fähigkeiten zu ergänzen und nicht zu ersetzen. Intelligente Maschinen müssten jederzeit vom Menschen kontrollierbar sein. Ein besonderes Augenmerk sollen Informatiker und Anwender auf die Gefahr einer emotionalen Bindung legen, die sich zwischen Menschen und Robotern entwickeln könnte. Solche Bindungen bergen vor allem bei schutzbedürftigen Gruppen (Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen) das Potenzial für schwerwiegende emotionale oder physische Auswirkungen.

Roboter im OP und in der Pflege

Ein gesondertes Kapitel widmet das Europäischen Parlament den Pflegerobotern. Ihre Stellung ist zwiegespalten. Einerseits betonen die Abgeordneten, dass Roboter den entscheidenden zwischenmenschlichen Kontakt in der Pflegepraxis entmenschlichen könnte. Andererseits unterstützen Roboter, indem sie automatisierte Pflegeaufgaben übernehmen und gezielte Rehabilitationsmaßnahmen ermöglichen. Das medizinische Personal und die Pflegekräfte hätten somit mehr Zeit für die Diagnosestellung und eine bessere Planung der Behandlungsoptionen. Menschliche Pflegekräfte stellen für die Betroffenen daher auch weiterhin einen sozialen Bezugspunkt dar, der nicht vollständig ersetzt werden könne.

Chirurgieroboter-Assistenzsysteme, wie etwa „Da Vinci“, mit dem derzeit bereits 80 Prozent der Prostata-Operationen in den USA durchgeführt werden, soll nicht jeder Arzt anwenden dürfen. Das Europäische Parlament fordert die EU-Kommission auf, berufliche Mindestanforderungen festzulegen, die ein Chirurg erfüllen muss, um chirurgische Roboter zu betreiben und verwenden zu dürfen.

Falls es zu Unfällen kommen sollte, in denen eine Haftung geklärt werden muss, schlägt das Europäischen Parlament einen speziellen rechtlichen Status für Roboter vor. Zumindest die ausgeklügeltsten autonomen Roboter könnten einen Status als elektronische Person einnehmen, die für den Ausgleich von ihr verursachten Schäden verantwortlich wäre.

gie

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung