Scharfe Kritik an Leihmutterschaft

New York – Ein neuer Bericht der Vereinten Nationen warnt vor schwerwiegenden menschenrechtlichen, gesundheitlichen und sozialen Risiken im Zusammenhang mit Leihmutterschaft. Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, spricht sich in dem Dokument für ein weltweites Verbot aller Formen der Leihmutterschaft aus.
Der Bericht bezeichnet Leihmutterschaft als „strukturell gewaltförmig“ und als Praxis, die Frauen körperlich und rechtlich entmündige. Verträge im Rahmen von Leihmutterschaftsvereinbarungen schränkten laut Bericht regelmäßig die medizinische Selbstbestimmung der Frauen ein, etwa durch vorgeschriebene Kaiserschnitte, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit oder Klauseln zur Durchführung von Abtreibungen gegen den Willen der schwangeren Frau.
Auch seien Leihmütter erheblichen physischen und psychischen Gesundheitsrisiken ausgesetzt, unter anderem einer erhöhten Rate von Frühgeburten, medizinisch nicht indizierten Kaiserschnitten, Komplikationen infolge hormoneller Vorbehandlungen sowie langfristigen körperlichen Folgeschäden.
Psychische Belastungen wie postpartale Depressionen, Angststörungen und posttraumatische Belastungen seien ebenfalls verbreitet. Weitere Studien deuteten zudem auf ein erhöhtes Risiko für psychische Störungen bei betroffenen Kindern hin.
Ein weiterer Kritikpunkt des Berichts: Leihmutterschaft basiert auf sozialen und ökonomischen Machtungleichgewichten. In der Mehrzahl der Fälle stammten Leihmütter aus finanziell benachteiligten Verhältnissen, während die Auftraggeber aus wirtschaftlich wohlhabenderen Staaten kommen.
Dieses Ungleichgewicht schaffe ein hohes Risiko für Ausbeutung. Auch liege vielfach keine echte Zustimmung vor, sondern es handle sich um eine durch Armut, Druck oder mangelnde Alternativen erzwungene Entscheidung.
Die Forderung eines Verbots wird von 215 zivilgesellschaftlichen Organisationen aus 40 Staaten unterstützt. Darunter sind Menschenrechts- und Frauenrechtsinitiativen aus Europa, Lateinamerika, Afrika und Australien.
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