Sildenafil bleibt verschreibungspflichtig

Bonn – Der Wirkstoff Sildenafil gegen erektile Dysfunktion bleibt verschreibungspflichtig. Das hat der Sachverständigenausschuss (SVA) Verschreibungspflicht gestern beschlossen. Im SVA stimmten sieben Mitglieder gegen die Aufhebung der Verordnungspflicht, es gab eine Gegenstimme.
„Wir sind enttäuscht über diese Entscheidung. Der SVA hat die Chance verpasst, einen wichtigen Beitrag zur Patientensicherheit und zur Stärkung der Eigenverantwortung zu leisten“, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Verbandes Pharma Deutschland, Elmar Kroth.
Er betonte, man werde sich weiterhin für eine Entlassung von Sildenafil aus der Verschreibungspflicht einsetzen und den Dialog mit den zuständigen Behörden suchen. Der Verband kritisiert, dass der Ausschuss die entscheidenden Argumente für eine Aufhebung der Verschreibungspflicht nicht vollständig berücksichtigt habe.
Aus Scham suchten Betroffene häufig keinen Arzt auf und griffen stattdessen auf gefährliche Präparate aus dem Internet zurück. „Ein rezeptfreier Verkauf in Apotheken hätte hier Abhilfe geschaffen und Patienten einen sicheren Zugang zu einer wirksamen Therapie ermöglicht“, so Pharma Deutschland.
Bei seiner gestrigen 90. Sitzung beschloss der SVA außerdem, Naloxon zur nasalen Anwendung als Notfalltherapie bei bekannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.
Außerdem soll die Zubereitung aus Prednisolon und Salicylsäure zur Anwendung auf der Kopfhaut künftig nicht mehr verschreibungspflichtig sein.
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