Ausland

Unfruchtbarkeit als Behinderung: WHO korrigiert Medienberichte über Langzeitsingles und Homosexuelle

  • Dienstag, 3. Januar 2017
Uploaded: 04.01.2017 10:18:03 by gießelmann
Eine erweiterte Definition der Unfruchtbarkeit könnte auch in Deutschland Einfluss auf die öffentliche Finanzierung künstlicher Befruchtung haben. /Alexandra H., pixelio.de

Genf – Einem Medienbericht des britischen Telegraph vom 20. Oktober 2016 zufolge, plant die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Definition der Unfruchtbarkeit auszuweiten. Langzeitsingles und Homosexuelle könnten demnach bald als behindert gelten. Für viele könnte dies den Weg zur künstlichen Befruchtung ebnen, schreibt auch BR Puls. Die Berichterstatter berufen sich auf Aussagen des US-amerikanischen Arztes David Adamson vom International Committee for Monitoring Assisted Reproductive Technologies (ICMART), der an den neuen Standards mitarbeitet.

Die WHO distanzierte sich von der Berichterstattung und stellte kurz darauf in einem Schreiben an die Medien klar: „Die WHO hat ihre Definition nach ICD 10 der Unfruchtbarkeit nicht geändert.“ Ob eine neue klinische Definition dennoch Auswirkungen auf eine finanzielle Unterstützung der künstlichen Befruchtung bei Alleinstehenden und Homosexuellen haben könnte, bleibt offen. 

Als unfruchtbar gelten jene, die trotz unverhütetem und regelmäßigen Sexualverkehr auch nach 12 Monaten keine Schwangerschaft erreichen. Diese rein klinische ICD 10 Definition stimmt mit der des Glossars des 2009 ICMART überein. Die WHO bestätigt aber, dass sie gemeinsam mit ihren Partnern derzeit damit beschäftigt ist, das Glossar und die darin enthaltene Definition der Unfruchtbarkeit zu überdenken.

Sollte die Begriffsbeschreibung der Unfruchtbarkeit geändert werden, so wäre diese jedoch weiterhin rein klinisch zu betrachten, betont die WHO in ihrer Stellungnahme. Eine daraus abgeleitete WHO-Empfehlung bezüglich der Gesundheitsversorgung für Langzeitsingles und Homosexuelle schließt die Organisation aus.

Dennoch könnte eine erweiterte Definition auch in Deutschland Einfluss auf die öffentliche Finanzierung künstlicher Befruchtung haben. Seit 2012 regelt die „Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assis­tierten Reproduktion“ die finanzielle Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare bei der Inan­spruchnahme von Kinderwunsch­behandlungen. Seit Januar 2016 wurde die Bundesförderung erweitert, so dass nun auch unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch eine ergänzende finanzielle Unterstützung durch das Bundesfamilienministerium erhalten können, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in einem Bundesland haben, das sich finanziell mit einem ent­sprechenden Landesförder­programm beteiligt (siehe Kasten). Keine Unterstützung erhalten weiterhin Singles und Homosexuelle.

Die Bundförderrichtlinie gewährt grundsätzlich ergänzende finanzielle Unterstützung beim ersten bis vierten Behandlungszyklus nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Der Bund und die beteiligten Länder übernehmen bei Kinderwunschpaaren gemeinsam bis zu 50 Prozent der Selbstkosten, die ihnen nach Abrechnung mit ihrer Krankenkasse verbleiben.

Einige Medienvertreter vermuten nun, dass das gestreute Gerücht über die erweiterte Definition ein Versuch sein könnte, Druck auf die Gesundheitsorganisation auszuüben. Schon dieses Jahr soll die neue Definition an alle Gesundheitsministerien gesendet werden, schreibt der Telegraph. Rechtsexperten zufolge könnte dies eine Gesetzes­änderung forcieren, heißt es weiter. Auf Nachfrage bei der WHO und dem ICMART, inwiefern sich die Definition ändern könnte und ob geplant sei, die Gesundheits­ministerien anzuschreiben, erhielt das Deutsche Ärzteblatt bislang keine Antwort. Beide Organisationen verwiesen auf die offizielle Stellungnahme, die die Fragen nur im Ansatz beantworten kann.

Wortlaut des WHO-Statements, dem sich auch das ICMART angeschlossen hat:
„Following erroneous media reports that WHO is to classify infertility as a ‘disability’, we would like to reiterate that this is not the case. WHO has not changed the definition contained in the International Classification of Diseases (ICD 10) of infertility as “a disease of the reproductive system defined by the failure to achieve a clinical pregnancy after 12 months or more of regular unprotected sexual intercourse”.

The misunderstanding appears to derive from statements made around ongoing work led by the International Committee for Monitoring Assisted Reproductive Technologies (ICMART) on its Glossary of definitions for infertility and fertility care. Please note that this ICMART glossary is not a WHO publication, although the committee does consult with WHO staff.

It is also important to note that both ICD10 and 2009 ICMART definitions provide a clinical description of infertility. Neither makes any recommendation regarding the provision of fertility care services.

Should there be a change in the definition of infertility in the revised version of the ICMART glossary, the WHO definition will remain a clinical description and will not entail new recommendations on provision of care.“
 

gie

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