Verbände und Unternehmen warnen vor Verbot von Ethanol in Desinfektionsmitteln

Berlin/Brüssel – Mehr als 840 Organisationen, Verbände, Unternehmen und Einzelpersonen warnen in einem Schreiben vor einem europaweiten Verbot von Ethanol in Desinfektionsmitteln. Hintergrund ist das laufende Biozidverfahrens der Europäischen Union (EU).
Derzeit prüft der Ausschuss für Biozidprodukte der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), ob er in seiner Sitzung am 26. November eine EU-weite Neueinstufung von Ethanol in Desinfektionsmitteln als krebserzeugend und reproduktionstoxisch der Kategorie 1A empfehlen soll.
Dies würde laut den Unterzeichnern des Aufrufs dazu führen, dass Ethanol als Wirkstoff in Hand- und Flächendesinfektionsmitteln faktisch nicht mehr eingesetzt werden dürfte.
Unterzeichner aus Deutschland sind unter anderem die Universitätskliniken Köln, Frankfurt am Main und Heidelberg sowie der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lars Schaade. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt vor den Folgen.
„Ein solches Verbot hätte verheerende Auswirkungen auf den Infektionsschutz in Deutschland und würde die Patientenversorgung massiv gefährden“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß. Ethanol zähle seit Jahrzehnten zu den wirksamsten und bestverträglichen Desinfektionsmitteln und sei in Krankenhäusern ein unverzichtbarer Bestandteil der Hygiene, betonte er.
Laut DKG ist der gesamt Prozess „besonders unverständlich“ – denn die Daten für die drohende Einstufung von Ethanol als sogenannte CMR-Substanz (krebserregend, erbgutverändernd oder reproduktionstoxisch) beruhten auf Studien, die die orale Aufnahme untersucht hätten – und nicht die Verwendung als Desinfektionsmittel.
„Das ist der bürokratische Fehler in diesem Verfahren“, sagte Johannes Knobloch, Leiter des Arbeitsbereiches Krankenhaushygiene am Universitätskrankenhaus Hamburg-Eppendorf auf einer Veranstaltung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und des Unternehmens BODE Chemie.
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