Zweiter Fall von Sterbehilfe für Minderjährigen in Belgien
Brüssel – In Belgien hat es offenbar einen zweiten Fall von aktiver Sterbehilfe für einen Minderjährigen gegeben. Die nationale Evaluationskommission habe bestätigt, dass ein junger Wallone bereits im Jahr 2015 aktive Sterbehilfe erhalten habe, berichtet die belgische Zeitung Le Soir heute.
Der erste Fall von aktiver Sterbehilfe für einen Minderjährigen wurde im vergangenen September bekannt. Der 17-Jährige habe an einer Krankheit im Endstadium gelitten. Kirchenvertreter und Patientenschützer aus ganz Europa zeigten sich damals empört über den Vorfall.
Belgien ist das einzige Land weltweit, in dem auch unheilbar kranke Kinder aktive Sterbehilfe erhalten können, wenn sie das ausdrücklich verlangen und zu einer Einschätzung in der Lage sind. Der Wunsch des Kindes muss laut dem 2014 verabschiedeten Gesetz durch mehrere Experten bestätigt werden; auch die Eltern müssen der Entscheidung zustimmen. In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe bei Kindern ab 12 Jahren erlaubt.
Belgien und die Niederlande hatten 2002 als erste Länder weltweit aktive Sterbehilfe legalisiert. Luxemburg folgte 2009.
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