Vor einer geplanten Impfung wird (fast) eine Schwangerschaft übersehen
Eine Arztpraxis bestellt eine Patientin zu einer Masern-Mumps-Röteln-Impfung ein. Angestoßen wird dies durch ein elektronisches Impfprogramm, das an die Immunisierung erinnert. Beim Termin ist alles für die Impfung vorbereitet, beim Vorgespräch fällt aber auf, dass die Patientin schwanger ist. Das elektronische Impfprogramm hatte die Schwangerschaft nicht als Hindernis für die Impfung erkannt. Es fand daher keine Impfung statt. Die Praxis hat den Softwareanbieter des Impfprogramms informiert – dieser erkannte daraufhin, dass nicht alle Kontraindikationen ins Programm eingearbeitet waren. Dies wurde nachgearbeitet und im nächsten Update behoben.
Klinische Einordnung
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