Kommentar zum Transplantationsurteil
Mit einem Freispruch endete am 6. Mai der Prozess um den Organspendeskandal an der Uniklinik Göttingen. Die Staatsanwaltschaft hatte einen 47-jährigen Arzt wegen versuchten Totschlags in elf Fällen und Körperverletzung in drei Fällen angeklagt. Er soll medizinische Daten manipuliert haben, damit seine Patienten bei der Vergabe von Spenderlebern bevorzugt wurden. Das Landgericht Göttingen sah diese Vorwürfe als nicht erwiesen an.
Behrend, der einräumte, selber kein Jurist zu sein, begrüßte das Urteil. „Für die Öffentlichkeit ist es schwer verständlich, aber ich halte es für richtig. Man hat in der Öffentlichkeit immer den Eindruck gehabt, die Ärzte hätten sich selbst einen Vorteil verschaffen und bereichern wollen. Doch das Urteil besagt genau das Gegenteil. Der Arzt hat das gemacht, um seinen Patienten einen Vorteil zu verschaffen.“ Außerdem seien die Verstöße des Angeklagten zum Tatzeitpunkt gar nicht strafbar gewesen. Moralisch sei Aiman O. dennoch zu kritisieren: „Man darf nicht den lieben Gott spielen.“
In diesem Zusammenhang übt Behrend auch Medienschelte. „Die Journalisten sollten sich mal überlegen, inwieweit ihre Berichterstattung mit der zurückgehenden Spendenbereitschaft zusammenhängt. Auf der einen Seite beklagen sie, dass es ein Drittel weniger Organspenden gibt, und auf der anderen Seite berichten sie unter teilweise falschen Fragestellungen episch breit über die Organspendeskandale.“
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