Dr. werden ist nicht schwer...

Arzt, Amt, Anruf = Amokgelüste

  • Mittwoch, 6. November 2013

Ab und an gibt es Aufreger, auf die ich gerne verzichten mag. Im privaten Bereich umschiffe ich diese zumeist. Im beruflichen erst recht… Aber um manche kommt man ohne Konsequenzen nicht herum.

Worum geht es?

Das Bundessozialgericht hat Neuerungen zum Befreiungsrecht von der Deutschen Renten­versicherung verabschiedet. Demnach muss man bei jedem Wechsel der Arbeitsstelle (und dies ist ein Thema, das mich nun einmal mehr beschäftigt als andere) die Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) neu beantragen.

In der Praxis sieht das so aus: neue Stelle, Vertragsunterzeichnung, Antrag auf Befreiung, ein paar Monate warten und die Befreiung ist da… In der Zwischenzeit hat aber der Arbeitgeber ein paar Monate lang Rentenversicherungsbeiträge an die DRV gezahlt, obwohl man die alte Befreiung vorgezeigt hat bzw. hätte vorweisen können. Legt man nun die Befreiungsbescheinigung dem Arbeitgeber vor, sagt dieser, man müsse sich die gezahlten Beiträge von der DRV zurückholen.

Also rief ich kürzlich in Berlin an, wohin mein Antrag gegangen war. Dort sagte man mir, mein Konto würde in Hessen geführt und nicht in der Bundesverwaltung. Dies liegt wohl daran, dass ich bereits seit Ferienjobzeiten bei der DRV registriert war. Also gut, rief ich in der Landesverwaltung an. Dort sagte man mir, dass man mich zwar führe, aber keinen Zugriff auf mein Konto hätte. Das würde im Landesverband des Arbeitgebers geführt.

Nun gut, ich rief das dritte Amt in 20 Minuten an. Die Mitarbeiterin dort war erstaunt, dass ich bei ihr gelandet war. Erstens wäre vermutlich die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zuständig, da das Geld dort gelandet sein sollte – was ich umso erstaunlicher fand, bin ich doch dort gar nicht gesetzlich versichert – und zweitens wäre es nicht ihre Aufgabe, so etwas zu bearbeiten, sondern das wäre Aufgabe der DRV in Berlin.

Also Anruf bei der GKV. Dort (endlich) wusste man von meinem Konto und den Einzahlungen. Man könne es aber weder der Ärzteversorgung übertragen noch mir auszahlen. Dies wäre Aufgabe des Arbeitgebers. Dieser müsste alles zurückrechnen, dies mitteilen, und das Geld dem zuständigen Versorgungswerk oder mir…

… schließlich verfasste ich doch noch eine Zusammenfassung meiner Odyssee mitsamt Kontaktdaten der Versicherungssachbearbeiterin und warte nun auf Antwort.

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