Dr. werden ist nicht schwer...

Unbedenklichkeits­bescheinigungen und die Bürokraten

  • Dienstag, 15. April 2014

Ich meine, bereits in einem früheren Beitrag Unterschiede zwischen Landesärztekammern verarbeitet zu haben. Aktuell benötige ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Letter of Good Standing) für meine Tätigkeit im Ausland. Bei der einen LÄK lief das so: PC an, Google, Suchbegriff eingeben, Seite der LÄK, zuständige Person ist mit Email aufgeführt, formlose Anfrage, einen Tag später Emailantwort, drei Tage später gewünschtes Formular mit Rechnung über zehn Euro im Briefkasten gehabt. Super!

Nun das gleiche Spiel bei einer anderen LÄK. Suchbegriff eingegeben, auf der LÄK-Seite Verweis auf die zuständige Bezirksregierung, dort ein Merkblatt gefunden, das im Wortlaut folgende Anforderungen für gewünschtes Formular aufführt:

  1. formloser Antrag auf Erteilung der Bescheinigung mit Datum / Unterschrift

  2. aktueller, persönlich unterschriebener Lebenslauf (Bitte mit Angabe, wo die ärztliche, zahnärztliche bzw. psychotherapeutische Tätigkeit derzeitig ausgeübt wird bzw. zuletzt ausgeübt wurde.)

  3. eine formlose Erklärung mit folgendem Wortlaut: Hiermit erkläre ich, dass ich nicht vorbestraft bin und dass weder ein gerichtliches noch staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen mich anhängig ist. Bitte Datum und Unterschrift nicht vergessen.

  4. eine amtlich beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde (Wurde die Urkunde in Münster ausgestellt, reicht eine unbeglaubigte Kopie aus).

  5. ggf. eine amtlich beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde, sofern ein Titel nicht aus der Approbationsurkunde abzuleiten ist.

  6. ein Führungszeugnis der Belegart O, zu beantragen beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Bitte geben Sie den Verwendungszweck und o.a. Anschrift an.

  7. Eine Bescheinigung der für Sie zuständigen Ärzte-, Zahnärzte-, Apotheker- bzw. Psychotherapeutenkammer, dass gegen Sie keine disziplinarrechtlichen oder berufsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet/vorgenommen wurden.

Die Bürokraten meines damaligen Landesprüfungsamtes hatten mich eigentlich gut auf ein Leben Ämtern vorbereitet... dachte ich zumindest. Sollte vielleicht für alle Fälle noch eine Vermögensübersicht samt Schufa-Auskunft sowie sein Abiturzeugnis in doppelter (und natürlich beglaubigter) Kopie beilegen,

Euer Anton Pulmonalis

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