Gesundheit

Zahnverlust durch Angst oder Depressionen

  • Mittwoch, 26. März 2014

Manchen Leute gehen nicht zum Zahnarzt, weil sie Angst haben, andere vernachlässigen die Zahnhygiene, weil sie unter Depressionen leiden. Beides kann einen Zahnverlust zur Folge haben, wie Constance Wiener von der West Virginia University in Morgantown an einer Analyse der Behavioral Risk Factor Surveillance System (BRFSS) zeigt.

Die BRFSS ist eine Telefonumfrage der Centers for Disease Control and Prevention. Im Jahr 2010 gaben 13,4 Prozent der Befragten an, dass sie unter Angststörungen leiden, 16,7 Prozent berichteten über Depressionen. Insgesamt 5,7 Prozent der Befragten fehlte wenigstens ein Zahn. Wiener fand heraus, dass Amerikaner mit Zahnverlust zu 58 Prozent häufig unter Angststörungen leiden.

Das Risiko einer Depression war um 64 Prozent erhöht. Die Aussagekraft einer Querschnittsuntersuchung ist zwar begrenzt und ein Teil der Assoziation lässt sich auf andere Faktoren, etwa den oft fehlenden Versicherungsstatus zurückführen. Dennoch erscheinen die Ergebnisse plausibel. Da dem Zahnverlust häufig ein längeres Zahnleiden vorausgeht, das die Entwicklung einer Depression eher fördert, könnte dem Zahnarzt durchaus eine unterstützende Rolle in der Behandlung von Gemütsstörungen zukommen.

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung