Deutscher Ärztetag: Klare Absage an aktive Euthanasie
„Sterben und Tod sind in den Konsumgesellschaften der Moderne tabuisiert. Macht und Materialismus werden glorifiziert. Wer diesem Zeitgeist nicht mehr folgen kann, der wird ausgegrenzt, ist allein und empfindet sich oft als Belastung“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, auf der Eröffnungsveranstaltung des 113. Deutschen Ärztetages in Dresden.
Ganz bewusst wird er das Sterbehilfe und –begleitung wie in den Vorjahren als Thema für seine Ansprache gewählt haben. Denn es betrifft alle Ärzte. Diese sind oft verunsichert und werden auf klare Worte warten. Und Hoppe, der noch vor wenigen Tagen eine Überarbeitung der Grundsätze der Bundesärztekammer (BÄK) zur ärztlichen Sterbebegleitung angekündigt hatte, hat seine Meinung nicht geändert.
Er erteilte Legalisierung der Sterbehilfe eine klare Absage. Zu Recht betonte er, dass 95 Prozent der Menschen, die aus dem Leben scheiden wollen, an starken Depressionen leiden. Und so meinte er auch folgerichtig, dass das Selbstbestimmungsrecht zur Farce wird, wenn es durch gesellschaftliche Ausgrenzung und depressive Erkrankungen fremdbestimmt ist.
Zwar ist ärztlich assistierter Suizid strafrechtlich nicht verboten. Doch in der Berufsordnung heißt es, dass diese Beihilfe zum Suizid ethisch nicht vertretbar sei, und das möchte Hoppe, obwohl er mit dieser Ansicht oft auf auch Unverständnis und sogar Kritik stößt, so belassen. „Es bleibt bei unserem ethischen Gebot, helfen im Sterben, nicht helfen zu sterben. Töten darf keine Option im therapeutischen Instrumentarium des Arztes sein“, betonte er in Dresden.
Und das Patientenverfügungsgesetz sieht er ebenfalls durchaus kritisch: „Nun ist das neue Betreuungsrechtsänderungsgesetz zwar in Kraft, aber ob es wirklich hilfreich ist, ist zweifelhaft. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesärztekammer (BÄK) jetzt gemeinsam mit der Zentralen Ethikkommission (ZEKO) bei der Bundesärztekammer die Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung überarbeitet.
Doch seine Kritik an dem Gesetz sollte nicht als Kritik an Patientenverfügungen an sich missverstanden werden. „Die umfangreichen Möglichkeiten der modernen Medizin und die unterschiedlichen Wertorientierungen der Patienten lassen es sinnvoll erscheinen, dass sich Patienten vorsorglich für den Fall des Verlustes der Einwilligungsfähigkeit zu der Person ihres Vertrauens und der gewünschten Behandlung erklären,“ heißt es auch in den Empfehlungen von BÄK und ZEKO.
Sie bieten dem Arzt Gelegenheit, über die medizinisch möglichen und indizierten Behandlungsmaßnahmen zu informieren, auf die mit Prognosen verbundenen Unsicherheiten aufmerksam zu machen und über seine Erfahrungen zu berichten, die sich in vergleichbaren Situationen befunden haben. Doch es sei „absolut illusorisch anzunehmen, dass man alle denkbaren Fälle mit einer Patientenverfügung erfassen kann“, meinte Hoppe. Dem ist nichts hinzuzufügen.
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