Gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen: Übereinstimmende Ablehnung
In Heft 3/2009 erschien im Deutschen Ärzteblatt von Charly Gaul et al. ein Beitrag, in dem anhand eines Beispiels die „hochkomplexe und individuelle“ Entscheidungsfindung am Lebensende dargestellt wurde. Die Autoren berichteten über die Nichtbeachtung einer Patientenverfügung von Michael DeBakey, einem Pionier der kardialen Bypasschirurgie, der vor Kurzem im Alter von 99 Jahren gestorben ist.
Jetzt schrieb der behandelnde Arzt DeBakeys, Prof. Dr. med. Matthias Loebe, Houston, dem Deutschen Ärzteblatt, dass die Autoren den Sachverhalt nicht ganz richtig dargestellt hätten, und sie seien keineswegs die einzigen gewesen, bei denen der Fall zu Missverständnissen geführt habe. Doch wie konnte es dazu kommen?
Loebe: „Nach seiner Genesung hat Michael E. DeBakey den Medizinkorrespondenten der New York Times, Dr. med. Larry Altman, eingeladen, einen Artikel über den Verlauf der Krankheit zu schreiben. Altmans Artikel ist bis heute die einzige öffentliche Quelle zu dem Fall. Er beruht auf weiten Strecken auf Gesprächen, die Altman mit dem Patienten, seiner Ehefrau und uns geführt hat. Selbstverständlich ist nur ein ganz kleiner Teil des hochkomplexen Verlaufes und der vielen diskussionswürdigen Aspekte der Behandlung in dem Artikel abgebildet.
Aus Gründen des Datenschutzes hat das Krankenhaus verständlicherweise sich geweigert, der New York Times Zugang zu den Protokollen der Ethikkommissionssitzung zu gewähren. Leider hat dies zu einer Reihe von Spekulationen und Missverständnissen geführt, und der Fall ist fälschlich instrumentalisiert worden, um zu illustrieren, wie Ärzte den Willen ihrer Patienten missachten.
Dieser Vorgang scheint ein interessantes Beispiel dafür zu sein, wie es durch eine Verkettung unterschiedlichster Ursachen letztendlich zu einer unvollständigen oder sogar teilweise falschen Berichterstattung kommen kann.
In ihrer Beurteilung des „Falles DeBakey“ kommen Gaul et al. und Loebe übrigens – trotz unterschiedlicher Darstellung des Sachverhalts - im Grundes zum selben Ergebnis: Eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen ist nicht erforderlich. „Der Fall zeigt, dass auch das Vorliegen einer Patientenverfügung den Arzt nicht von seiner Verantwortung und seiner Fürsorgepflicht für den Patienten entbindet“, schreiben Gaul et al.
Und bei Loebe heißt es: „Ich glaube fest, wir brauchen nicht mehr Formulare und Regularien, was wir brauchen, sind Ärzte, die besser ausgebildet sind, ihren Patienten und deren Familien in schweren Situationen beizustehen und bei der Entscheidungsfindung zu helfen.“ Dem bleibt nichts hinzuzufügen.
Der vollständige Beitrag von Loebe erscheint in einer der nächsten Ausgaben des Deutschen Ärzteblattes.
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