Organisierte Sterbehilfe: Keine Lösung für schwerstkranke Menschen
Im Schweizer Kanton Zürich ist heute (15. September) eine Vereinbarung über die organisierte Sterbehilfe in Kraft getreten. Mit dieser Vereinbarung zwischen der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürichs und der Sterbehilfeorganisation Exit geht es um die Einführung von „Standesregeln“ beim assistierten Suizid.
Mehrere Organisationen sehen darin, wohl nicht zu Unrecht, ein Druckmittel, um eine nationale gesetzliche Regelung und damit eine staatliche Anerkennung von Sterbehilfeorganisationen durchzusetzen. Die Frage ist auch, ob die Staatsanwaltschaft mit Exit überhaupt eine solche Vereinbarung schließen darf oder ob sie nicht vielmehr ihre Kompetenzen überschreitet.
Schwerstkranken Menschen sollte nicht durch einen organsierten Suizid geholfen werden. Vielmehr muss eine Gesellschaft alles tun, damit sie nicht das Gefühl bekommen, ihren Angehörigen zur Last zu fallen. Und dazu ist nur eine kompetente Betreuung und fürsorgliche Begleitung durch Hospizbewegung und Palliativmedizin in der Lage.
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