Gratwanderung

Patientenverfügung – Verzicht auf gesetzliche Regelung begrüßenswert

  • Freitag, 12. Juni 2009

Der Bundestag sollte sich Ende Mai abschließend mit einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügungen befassen. Doch dann wurde die Beratung von der Tagesordnung genommen; das Projekt droht möglicherweise zu scheitern. Und das wäre sicher nicht das Schlechteste.

So lehnt es auch eine wachsende Gruppe von Bundestagsabgeordneten ab, über eine die heute geltende Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung zu beschließen. Das wird in dem Antrag „Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden“ begründet, den der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe in einer Pressemitteilung vom 10. Juni erläuterte.

„Die teilweise vertretene Argumentation, Hauptsache sei, jetzt überhaupt eine gesetzliche Regelung zu erzielen, ist der Tragweite der betroffenen Fragen von Leben und Tod nicht angemessen“, schreibt Hüppe. Dem ist zuzustimmen. Es ist ja sogar zu befürchten, dass eine gesetzliche Regelung zu mehr Rechtsunsicherheit führen könnte.

Es besteht die Gefahr einer zunehmenden Verrechtlichung des Arzt-Patienten-Verhältnisses. Die juristisch geforderte Beachtung des vorausverfügten Patientenwillens kann schlimmstenfalls sogar dazu führen, dass Ärzte unter Umständen ihre Fürsorgepflicht vernachlässigen.

In der Regel ist es außerdem unklar, ob beziehungsweise inwieweit Patienten zum Zeitpunkt der Formulierung der Patientenverfügung über alle notwendigen Informationen verfügt haben, um die Tragweite der festgehaltenen Willensäußerung zu überblicken. Besser als eine gesetzliche Regelung wäre eine Stärkung der Palliativmedizin und des Hospizwesens. Es ist daher begrüßenswert, dass in dieser Legislaturperiode wohl keine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen mehr verabschiedet wird.

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