Gratwanderung

PID: Es bleibt eine Gewissensentscheidung

  • Mittwoch, 9. März 2011

Kurz vor der ersten Beratung im Bundestag über Präimplantationsdiagnostik (PID) im Bundestag am 17. März beschäftigten sich Kirchen, Verbände und Ärzteschaft mit dem Thema. Jetzt hat auch der Deutsche Ethikrat ein Votum abgegeben.

Wer allerdings eine eindeutige Empfehlung erwartet hat, der sah sich enttäuscht. Nur eine hauchdünne Mehrheit der 26 Mitglieder sprach sich für eine eng begrenzte Zulassung der PID aus. Letztendlich ist dies eher überraschend, hatte sich das Vorgängergremium, der Nationale Ethikrat, im Jahr 2003 noch mit einer Zweidrittelmehrheit für eine „eng begrenzte Zulassung der PID“ ausgesprochen. Der Ethikrat hat zudem den Ruf, eher für liberalere, forschungsfreundliche Positionen zu stehen.

Doch das gespaltene Votum verdeutlicht: Es ist eine Gewissensentscheidung, ob man sich letztendlich für das „kleinere Übel“ entscheidet oder das genetische Verfahren ablehnt, weil es der Selektion von Menschen mit Behinderung Vorschub leistet. Von daher ist es gut, dass für die Abstimmung im Bundestag der Fraktionszwang aufgehoben wurde.

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