Schwangerschaftskonfliktgesetz – bessere Regelung bei Spätabbrüchen
Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt ist Anfang des Jahres eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft getreten – die Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Diese kommt den Frauenärztinnen und Frauenärzten, aber auch den schwangeren Frauen sicherlich mehr entgegen als die bisher geltende Regelung.
Im Jahr 1995 war die embryopathische Indikation in die medizinische Indikation aufgegangen. Damit beabsichtigte der Bundestag damals, dass eine Stigmatisierung behinderter Menschen verhindert werden sollte. Doch diese gute Absicht hatte schlimme Folgen. Denn dadurch war es möglich geworden, dass eine Schwangere ohne ausreichende Zeit des Überdenkens und ohne Hilfsangebote quasi bis zur Geburt abtreiben konnte.
Aufgrund mehrerer Initiativen der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie der Bundesärztekammer und jahrelangem Tauziehen wurde das Gesetz im letzten Jahr endlich geändert. Zwar sind Spätabtreibungen nach wie vor möglich, doch immerhin erhält die Schwangere jetzt mehr medizinische Beratung.
Sie muss vom Arzt außerdem darauf hingewiesen werden, dass sie zusätzlich ein Recht auf psychosoziale Beratung hat und zwischen der Beratung und der Ausstellung der Indikationsbescheinigung müssen mindestens drei Tage liegen. Eltern haben jetzt also immerhin Zeit, ihre Entscheidung, mit der sie später leben müssen, zu bedenken.
Wichtig ist es aber auch, Eltern, die sich für ihr Kind entscheiden, nach der Geburt nicht alleinzulassen, sondern sie mit ausreichenden Hilfsangeboten zu unterstützen.
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