Gratwanderung

Sterbehilfe in Belgien – auch bei Minderjährigen

  • Montag, 30. März 2009

„Der Arzt, der Sterbehilfe vornimmt, begeht keine Straftat, wenn er sich vergewissert, dass der Patient volljährig ist oder für volljährig erklärt wurde“, heißt es im belgischen Sterbehilfegesetz. Doch obwohl also Sterbehilfe an Minderjährigen ausdrücklich verboten ist, wird sie dennoch geleistet.

In den vergangenen zwei Jahren haben in Belgien 76 Minderjährige trotz Verbotes Sterbehilfe erhalten. Einem Drittel von ihnen seien tödliche Medikamente verabreicht worden, berichtete die belgische Zeitung „Le Soir“ unter Berufung auf eine Studie im Fachmagazin „American Journal of Critical Care“. 90 Prozent des Pflegepersonals heißt dies nicht nur für gut, es fordert sogar dazu auf, Sterbehilfe an Minderjährigen gesetzlich zuzulassen. 

Alle diejenigen, die vor einem Slippery Slope (schiefe Ebene) gewarnt haben, werden in ihren Befürchtungen durch solche „Fehlentwicklungen“, wie sie in ähnlicher Weise auch in den Niederlanden zu verzeichnen sind, bestätigt: Sobald ein Gesetz etwas zulässt, werden weitergehende Forderungen gestellt. Entsprechende Warnungen, wie sie auch der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, wiederholt ausgesprochen hatte, sollten also durchaus ernst genommen werden.

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