Gratwanderung

Verschreibung von Schmerzmitteln: Mit einem Fuß im Gefängnis

  • Mittwoch, 2. Februar 2011

Zahlreiche Ärzte agieren zurzeit im rechtsfreien Raum. Und das nur, weil sie schwerstkranke Patienten mit dringend notwendigen Schmerzmitteln versorgen. So wurde beispielsweise der Fuldaer Palliativmediziner Thomas Sitte mit Strafverfolgung bedroht, weil er einer Patientin eine schmerzlindernde Dosis Opioide überlassen hat.

Nach geltendem Recht dürfen Betäubungsmittel nämlich nur durch den Apotheker an Patienten abgegeben werden. Das gilt leider auch in besonderen Notfällen von vernichtenden Schmerzen oder schwerster Atemnot außerhalb der Öffnungszeiten von Apotheken, so dass es häufig zu einer Versorgungslücke kommt.

Ärzte dürfen Betäubungsmittel nur unmittelbar persönlich am Patienten anwenden, aber selbst im Notfall niemals zur dringend notwendigen Anwendung überlassen. Dass die medizinisch korrekte Versorgung schwerstkranker Patienten regelmäßig mit Strafe bewehrt ist, ist ein unhaltbarer Zustand.

Die Deutsche Palliativ Stiftung schlägt deshalb unter anderem jetzt vor, die Sprech­stunden­bedarfs­regelung anzupassen und gegebenenfalls das Apothekengesetz zu ändern, „so dass dringend benötigte Arzneimittel zur Notfall- und Krisenversorgung vorgehalten und für einen begrenzten Zeitraum überbrückend abgegeben werden dürfen.“ Damit dieser sinnvolle Vorschlag genügend Unterstützung erhält, kann eine entsprechende Petition gezeichnet werden.

mis

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung