Hochschulen

Besuchsverbot im Uniklinikum Hamburg-Eppendorf

  • Dienstag, 3. November 2020
/sudok1, stock.adobe.com
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Hamburg/Berlin – Wegen der bundesweiten Zunahme der SARS-CoV-2-Neuinfektionen hat das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf gestern ein Besuchsverbot erlassen.

„Dies dient dem Schutz unserer Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitenden und soll eine weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verhindern“, teilte eine Klinik-Sprecherin mit.

Ausnahmen gelten im Kinder-UKE sowie bei schwerkranken Patienten, die sich in einem kritischen Zustand befinden. Auch Schwangere, die zur Entbindung ins UKE kommen, dürfen ihren Partner mitbringen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk forderte die Krankenhäuser in Deutschland unterdessen auf, in der Coronapandemie keine generellen Besuchsverbote für Kinder zu erlassen. Eine stichprobenartige eigene Umfrage habe ergeben, dass viele Kliniken ihre Regelungen verschärft hätten, teilte das Hilfswerk heute mit.

Kinder unter 16 Jahren seien demnach auch von Besuchen naher Angehöriger und sogar ihrer Eltern ausgeschlossen worden. Dies widerspreche unter anderem dem Vorrang des Kindeswohls gemäß der UN-Kinderrechtskonvention.

„Kinder sind keine Menschen zweiter Klasse, und es darf keine generellen Betretungsver­bote für Kinder in Krankenhäusern geben“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutsch­en Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann. Besuchsverbote beispielsweise von erkrankten Elternteilen seien für Kinder nur sehr schwer zu verkraften.

Statt eines generellen Zugangsverbotes seien deshalb verhältnismäßige Regelungen auch für Kinder und Schutzmaßnahmen wie Antigen-Schnelltests und das Tragen von Schutzkleidung nötig.

dpa/kna

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