Hochschulen

Boehringer-Stiftung und Uni Mainz wollen Streit um Verträge abhaken

  • Donnerstag, 15. September 2016

Mainz – Die Boehringer-Stiftung und die Universität Mainz haben Kritik an ihrer Zu­sam­men­arbeit zurückgewiesen und eine Spende in dreistelliger Millionenhöhe als „reines Mä­ze­natentum“ bezeichnet. Die Kritiker halten an ihrem Vorwurf einer rechtswidrigen Ver­trags­gestaltung fest, ein Wissenschaftler blieb vor dem Verwaltungsgericht Mainz mit sei­ner Forderung nach Aushändigung von Vertragskopien aber ohne Erfolg.

Mit einer Spende von 100 Millionen Euro ermöglichte die Stiftung 2011 die Gründung des Instituts für Molekulare Biologie (IMB) auf dem Campus der Uni, 50 Millionen steuerte das Land bei. Zwei Jahre später spendete die mit dem Pharmakonzern Boehringer Ingelheim ver­bundene Stiftung weitere 50 Millionen für die Neuausrichtung des Fachbereichs Bio­lo­gie. Kritiker warfen danach die Frage auf, ob über die Stiftung des Pharmakonzerns kom­mer­zielle Interessen Einfluss auf Forschungsinhalte und die Berufung von Pro­fes­so­ren nehmen können.

Universität und Stiftung bedauern nun in einer gemeinsamen Erklärung, dass ihre Zu­sam­menarbeit „Gegenstand öffentlicher Debatten geworden ist und zu Verunsicherung geführt hat“. Ziel sei ausschließlich die Förderung der biologischen Grundlagenfor­schung der Universität. Keinesfalls gehe es um „anwendungsorientierte Forschung im Geschäftsbereich eines Unternehmens“.

Die Universität Mainz hatte im Juli eingeräumt, dass es zu Fehlern bei der vertraglichen Gestaltung der Zusammenarbeit gekommen ist. In einem Zustimmungsvorbehalt der Stif­tung bei der Ernennung von Professoren könne ein Vetorecht gesehen werden, räumte Universitätspräsident Georg Krausch seinerzeit ein und kündigte eine Neufassung mit sprachlichen Klarstellungen an. Das Wissenschaftsministerium wies im zuständigen Landtagsausschuss jeden Verdacht einer Einflussnahme zurück.

Das Verwaltungsgericht Mainz entschied gestern gegen den Aalener Wissenschaftler Christian Kreiß, der die Aushändigung von Kopien der vertraulichen Kooperations­ver­trä­ge verlangt hatte. „Der gesamte Vertrag ist von einem rechtswidrigen Einflussmuster durchwirkt“, sagte Kreiß zur Begründung seiner Klage. „Dies erklärt auch, warum sich Universität und Boehringer Ingelheim Stiftung gegen die Offenlegung der Verträge so vehement zur Wehr gesetzt haben, nämlich um ihren Verstoß gegen geltendes Recht zu vertuschen.“ Kreiß, Autor eines Buchs mit dem Titel „Gekaufte Forschung“, kündigte heute Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts an.

Im Juli hatte die Universität Journalisten Einblick in die Verträge gewährt. Weitere An­sprüche aber wurden abgewiesen, da das seit Jahresbeginn geltende Landes­transpa­renz­gesetz Ausnahmen für Wissenschaft und Forschung beinhaltet. Zwei der drei Ver­träge sind allerdings inzwischen im Internet einsehbar.

dpa

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