Hochschulen

Das ändert sich für Studierende 2013

  • Mittwoch, 2. Januar 2013

Berlin – Der Mini-Job heißt ab 2013 nicht mehr 400-Euro-Job, sondern 450-Euro-Job. Grund ist die Anhebung der Verdienstgrenze von 400 auf 450 Euro im Monat. Darauf hat das Deutsche Studentenwerk hingewiesen. Aber Achtung: Das BAföG wurde nicht entsprechend angepasst! Wer BAföG erhält, darf weiterhin nur maximal 400 Euro im Monat hinzuverdienen, ansonsten wird der BAföG-Zuschuss um 50 Euro gekürzt. Für Mini-Jobs gilt ab 2013 die Rentenversicherungspflicht.

Rundfunkbeiträge nun für Haushalte
Im neuen Jahr muss man sich von der alten Gebühreneinzugszentrale (GEZ) verab­schieden, die fortan als „Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ firmieren wird. An die Stelle der Rundfunkgebühr tritt der Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro im Monat pauschal pro Haushalt. BAföG-geförderte Studierenden können sich auf Antrag davon befreien lassen!

Unisex-Tarife in der Krankenversicherung
Ab dem Januar gilt für Versicherungen der Unisex-Tarif, der keine Unterschiede zwischen den Geschlechtern mehr zulässt. Für Studierende, die gesetzlich krankenversichert sind, ändert sich nichts. Anders bei Studierenden, die privat krankenversichert sind: „Männer sollten mit einem Anstieg ihrer Tarife rechnen, Studentinnen könnten in Zukunft weniger bezahlen“, hieß es aus dem Studentenwerk.

hil

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