Das ändert sich für Studierende 2013
Berlin – Der Mini-Job heißt ab 2013 nicht mehr 400-Euro-Job, sondern 450-Euro-Job. Grund ist die Anhebung der Verdienstgrenze von 400 auf 450 Euro im Monat. Darauf hat das Deutsche Studentenwerk hingewiesen. Aber Achtung: Das BAföG wurde nicht entsprechend angepasst! Wer BAföG erhält, darf weiterhin nur maximal 400 Euro im Monat hinzuverdienen, ansonsten wird der BAföG-Zuschuss um 50 Euro gekürzt. Für Mini-Jobs gilt ab 2013 die Rentenversicherungspflicht.
Rundfunkbeiträge nun für Haushalte
Im neuen Jahr muss man sich von der alten Gebühreneinzugszentrale (GEZ) verabschieden, die fortan als „Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ firmieren wird. An die Stelle der Rundfunkgebühr tritt der Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro im Monat pauschal pro Haushalt. BAföG-geförderte Studierenden können sich auf Antrag davon befreien lassen!
Unisex-Tarife in der Krankenversicherung
Ab dem Januar gilt für Versicherungen der Unisex-Tarif, der keine Unterschiede zwischen den Geschlechtern mehr zulässt. Für Studierende, die gesetzlich krankenversichert sind, ändert sich nichts. Anders bei Studierenden, die privat krankenversichert sind: „Männer sollten mit einem Anstieg ihrer Tarife rechnen, Studentinnen könnten in Zukunft weniger bezahlen“, hieß es aus dem Studentenwerk.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: