Hochschulen

Einheitliche Aufwands­entschädigung im PJ gefordert

  • Freitag, 28. Juni 2013

Bonn – Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) hat sich dafür ausgesprochen, eine bundesweit einheitliche Aufwandsentschädigung im praktischen Jahr (PJ) einzuführen. Im Moment würden die von den Studierenden verrichteten Tätigkeiten im PJ oftmals nicht adäquat finanziell entschädigt, so die bvmd.

Nach Ansicht der Studierendenvertretung sollte die Qualität der Lehre als Kriterium bei der Auswahl des PJ-Lehrkrankenhauses im Vordergrund stehen. Sie befürchtet, dass sich Studierende sonst überwiegend an den finanziell attraktiven Häusern bewerben.

Gleichzeitig könnten die Studierenden dank dieser Aufwandsentschädigung darauf verzichten, nebenbei Geld zu verdienen. Dies sei sehr wichtig, damit Ruhephasen ausreichend eingehalten werden. Zudem sollten auch die für die ambulante Versorgungssicherheit zuständigen Institutionen eine solche Aufwandsentschädigung zahlen.

Die bvmd fordert daher, dass Studierende im PJ einen bundeseinheitlichen Satz erhalten, der an den §13 des BAföG angelehnt ist und um Sachleistungen in Form von Mahlzeiten und Dienstkleidung ergänzt wird.

hil

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