Fachkräftemangel im Justizvollzug: Universität und Justizministerium schließen Kooperationsvereinbarung

Düsseldorf – In den Justizvollzugsanstalten des Landes und im Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen werden für eine optimale gesundheitliche Versorgung der Inhaftierten fortwährend Ärztinnen und Ärzte gesucht. Um auch künftig qualifizierte Ärzte für die Gefängnismedizin zu gewinnen, hat das NRW-Justizministerium gestern eine Kooperationsvereinbarung mit der Universität Witten/Herdecke geschlossen.
„Wir wollen künftig angehende Medizinerinnen und Mediziner bereits während ihres Studiums für die spannende und abwechslungsreiche Arbeit im Justizvollzug begeistern“, erläuterte Benjamin Limbach, Minister der Justiz in NRW.
Laut der Mitteilung stehe der Justizvollzug im Ringen um knapper werdende Fachkräfte vor der besonderen Herausforderung, dass im Medizinstudium und auch in der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (BÄK) keine Berührungspunkte zur Gefängnismedizin bestehen. Das interessante Berufsbild der Anstaltsärztin und des Anstaltsarztes sei im Bewusstsein angehender Mediziner daher kaum verankert.
Die nunmehr abgeschlossene Kooperationsvereinbarung setze genau hier an und solle die Gefängnismedizin im humanmedizinischen Lehrplan der Universität Witten/Herdecke verankern. Neben der Vermittlung theoretischen Wissens sollen Studierende künftig durch Praktika in den medizinischen Bereichen der Haftanstalten und dem Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen selber einen unmittelbaren Eindruck von der Arbeit im Justizvollzug erhalten können.
Martin Butzlaff, Präsident der Universität Witten/Herdecke, betonte, entscheidend sei, dass Studierende in ihrer Ausbildung Rollenvorbilder kennenlernen, die ihnen einen Einblick in verschiedene Fachrichtungen geben. Die Zusammenarbeit mit dem Justizministerium ermögliche dies künftig für das Feld der Gefängnismedizin – dies eröffne auch neue Berufsperspektiven.
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