Hochschulen

Gesetzesnovelle: mehr Handlungsspielraum für Uniklinik Mainz

  • Mittwoch, 3. Juli 2024
/picture alliance, Tim Würz
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Mainz – Nach der vorerst gescheiterten Besetzung des Postens des wissenschaftlichen Vorstands der Uni­versitätsmedizin Mainz soll eine Gesetzesänderung die Klinik handlungsfähiger machen. Das Verfahren zur Wahl und Abwahl des wissenschaftlichen Vorstands soll in der vom rheinland-pfälzischen Kabinett be­schlossenen Novelle des 15 Jahre alten Gesetzes neu geregelt werden.

Damit soll künftig unter anderem ein frühzeitiges Zusammenwirken von Mitgliedern des Fachbereichsrats und des Aufsichtsrats sichergestellt werden, heißt es in einer Mitteilung des Wissenschafts- und Gesundheits­ministeriums in Mainz.

Der Vorstand kann nach Inkrafttreten des Gesetzes fünf- statt bisher vierköpfig sein. Außer den Vorständen für Krankenversorgung, kaufmännische Angelegenheit sowie Forschung und Lehre (wissenschaftlicher Vorstand) soll auch der Pflegevorstand volles Stimmrecht bekommen und ein Bauvorstand hinzukommen können. Am größten Krankenhaus des Landes, das auch die größte Landesbeteiligung ist, sollen von 2026 bis 2040 rund 2,2 Milliarden Euro verbaut werden.

Die Suche nach einem Nachfolger des Ende März ausgeschiedenen Ulrich Förstermann lief seit Monaten. Ein Kandidat sagte ab. Später wurde dann die vom Aufsichtsrat der Unimedizin für den Posten vorgeschlagene bisherige Leiterin der Abteilung für Nephrologie, Rheumatologie und Transplantationsmedizin der Unime­di­zin, Julia Weinmann-Menke, vom Fachbereichsrat abgelehnt.

Aktuell übernimmt Hansjörg Schild, Prodekan für Forschung, kommissarisch das Amt. Eine neue Ausschrei­bung der Stelle des wissenschaftlichen Vorstands sei derzeit nicht geplant, heißt es im Ministerium. Der Ge­setzentwurf soll noch vor der Sommerpause – also in der kommenden Woche – ins Parlament eingebracht werden.

dpa

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