Hochschulen fordern Verfassungsänderung für mehr Fördermöglichkeiten
Berlin – Eine „schnellstmögliche Verfassungsänderung“ hat der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gefordert. Sie soll dafür sorgen, dass Bund und Länder bei der Förderung der Hochschulen intensiver zusammenarbeiten können. Derzeit darf der Bund die Hochschulen nur im Rahmen befristeter Sonderprogramme wie Hochschulpakt oder Exzellenzinitiative dauerhaft finanzieren. Mit der geplanten Grundgesetzänderung wird der Bund künftig nicht nur befristete Vorhaben, sondern auch Einrichtungen der Hochschulen langfristig finanzieren können.
„Die Hochschulrektoren sehen in der anvisierten Verfassungsänderung einen entscheidenden ersten Schritt hin zu einer angemessenen und verlässlichen Grundfinanzierung, wie sie die Hochschulen seit langem fordern“, hieß es heute von der HRK. Allerdings sei schnelles Handeln notwendig. Wichtig sei, die bereits erzielten Erfolge stärker der Ausbildung der Studierenden zugutekommen zu lassen. Auch wegen der steigenden Studierendenzahlen sei es wichtig, die Hochschulen zu stärken.
Die HRK wies daraufhin, dass die Grundgesetzänderung kein Freibrief für die Länder sei, ihre Hochschulausgaben zu kürzen. „Es muss gewährleistet sein, dass auch dann, wenn der Bund die Hochschulen auf diese Weise unterstützt, der Anteil der Hochschulausgaben an den Länderhaushalten mindestens konstant bleibt“, hieß es aus der HRK.
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