Hochschulen: Novelle des Infektionsschutzgesetzes gefährdet Ärzteausbildung

Berlin – Die Medizinischen Fakultäten kritisieren die gestern im Gesundheitsausschuss beschlossenen Regelungen für den Lehr- und Studienbetrieb an den Hochschulen während der COVID-19-Pandemie. Der abgestimmte Entwurf einer Novelle des Infektionsschutzgesetzes, die jetzt im Bundestag beschlossen werden soll, setzt Hochschulen mit Schulen gleich und untersagt Präsenzformate ab einem Inzidenzschwellenwert von 165.
„Das würde für die Medizin bedeuten, dass der Unterricht am Krankenbett komplett eingestellt werden müsste. Und das trotz gut funktionierender Test- und Hygienekonzepte in den Krankenhäusern und einer hohen Impfquote der Studierenden im klinischen Abschnitt“, sagte Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentages (MFT), dem Deutschen Ärzteblatt.
„Wenn wir den Unterricht am Krankenbett nicht mehr durchführen können, würde dies die Ausbildung massiv verzögern“, warnt er. Die Gefahr des Verlusts einer ganzen Kohorte an neuen Medizinern stünde im Raum.
Auch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fordert den Erhalt der bisherigen, ohnehin minimalen Praxismöglichkeiten in Lehre und Studium. Labortätigkeiten, praktische Ausbildungsabschnitte, künstlerische Übungen und Prüfungen sowie der Zugang zum Bestand der Hochschulbibliotheken müssten und könnten auch bei höheren Inzidenzen nach Ansicht der HRK aufrechterhalten werden.
„Für die Hochschulen sind die aktuellen Nachrichten aus den Ausschüssen des Bundestags sehr beunruhigend“, erklärte HRK-Präsident Peter-André Alt.
Der derzeitige Stand des Entwurfs ignoriere Spezifika, Anforderungen und Möglichkeiten der Hochschullehre in der Pandemie und gefährde die bisherigen Leistungen der Hochschulen. „Ich erwarte und fordere, dass Bund und Länder sachgerechte Regelungen finden“, so Alt.
Die Hochschulen hätten bewiesen, dass eine begrenzte Präsenzlehre unter ausreichendem Schutz aller Beteiligten verantwortungsvoll durchführbar sei.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: