Hochschulen

Mehrere COVID-19-Ausbrüche an Unimedizin Rostock

  • Mittwoch, 27. Januar 2021
/picture alliance, Bernd Wüstneck
/picture alliance, Bernd Wüstneck

Rostock – An der Universitätsmedizin Rostock sind auf mehreren Stationen COVID-19-Ausbrüche gemel­det worden. Wie der Ärztliche Vorstand Christian Schmidt heute mitteilte, sind insgesamt 25 Patienten und 14 Mitarbeiter betroffen.

Alle Patienten seien auf zwei auf Infektionskrankheiten spezialisierte Stationen verlegt und die Mitarbei­ter in häusliche Quarantäne geschickt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen seien keine Fälle mit den hochansteckenden mutierten Coronavarianten dabei.

Schmidt bezeichnete das Geschehen als „Miniausbrüche im überschaubaren Umfang“. „Uns erwischt jetzt das, was viele Krankenhäuser in Deutschland schon in den letzten Wochen auch erlebt haben. Das kommt jetzt auch in Rostock verzögert an.“ In der Hansestadt bewegte sich das Infektionsgeschehen von Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 an auf vergleichbar niedrigem Niveau.

Laut Schmidt sind die aktuellen Infektionswege in den meisten Fällen nicht klar nachzuverfolgen: „Ob Patienten das Virus schon bei der Aufnahme hatten und es noch nicht nachweisbar war oder ob sie sich an Mitarbeitern oder beim Nachbarpatienten infiziert haben, wissen wir nicht.“

Allerdings habe es einen sogenannten Index-Patienten gegeben, der bei der Aufnahme einen negativen Abstrichtest hatte. Als er nach fünf Tagen Fieber bekommen habe, sei er erneut abgestrichen worden – mit einem positiven Ergebnis. Dann habe er aber schon die drei Mitpatienten und auch die Krankenpfle­gekräfte angesteckt.

Als Konsequenz würden alle Eingriffe bei Patienten, bei denen das medizinisch vertretbar sei, verscho­ben, sagte Schmidt. In Ambulanzen und Tageskliniken werde die Patientenzahl auf ein vertretbares Minimum reduziert. So sollen die Versorgung von Notfallpatienten und unaufschiebbare Behandlungen gesichert werden. Mitarbeiter auf den aktuell betroffenen Stationen würden vor jeder Schicht einem Schnelltest unterzogen. „Erst wenn der negativ ausgefallen ist, dürfen sie mit der Arbeit beginnen.“

dpa

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