Hochschulen

Nachbesserungen beim ärztlichen Ausbildungsrecht

  • Mittwoch, 16. Januar 2013
Uploaded: 27.09.2012 17:20:20 by mis
dpa

Berlin – Eine Änderung der Approbationsordnung für Ärzte ist seit gestern in Kraft. „Der Medizinische Fakultätentag begrüßt, dass mit der Änderungsverordnung vom Januar 2013 Fehler der Ersten Änderungsverordnung vom Juli 2012 noch vor deren Inkraft­treten in Teilen korrigiert werden“, sagte der Präsident des Medizinischen Fakultäten­tages (MFT), Heyo Kroemer. Insbesondere die nachgeschobene Übergangsregelung zur Famulatur in der hausärztlichen Versorgung sei eine Erleichterung für die Studierenden.

Über die Details dieser Verbesserungen berichtet die Bundesvertretung der Medizinstu­dierenden in Deutschland (bvmd): Zunächst war vorgesehen, von allen Studierenden im klinischen Studienabschnitt eine Pflichtfamulatur in einer hausärztlichen Einrichtung zu verlangen. Das hätte aber jene Studierende benachteiligt, die kurz vor dem Examen stehen und ihre Pflichtfamulaturen nach altem Recht bereits geleistet haben.

Die neue Regelung sieht seit gestern vor, Studierende, welche sich bis zum 10. Juni 2015 zum zweiten Abschnitt des Examens nach neuer Approbationsordnung melden, diese Pflichtfamulatur zu erlassen, also allen Studierenden, die sich bereits im klinischen Abschnitt des Studiums befinden oder diesen im Wintersemester 2012/13 begonnen haben und in Regelstudienzeit abschließen.

Zudem wird für diejenigen, die zur Unterbrechung des Studiums durch Krankheit, Schwangerschaft, die Betreuung minderjähriger Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger gezwungen sind, ein Aufschub von einem Jahr gewährt.

Dies sei „eine sehr faire und wohlüberlegte Umsetzung, um die bereits eingeführte hausärztliche Famulatur nicht den Studierenden, die sich bereits im klinischen Studienabschnitt befinden, zum Nachteil kommen zu lassen“, hieß es aus der Studierendenvertretung. 

Der MFT hat eine Übersicht erstellt, indem er die Änderungen der Approbationsordnung zeitlich darstellt und mit dem jeweiligen Verordnungstext hinterlegt. Diese Handreichung können Fakultäten bei Interesse von der MFT-Geschäftsstelle anfordern.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung