Neue Eckpunkte für die Hochschulfinanzierung in Baden-Württemberg
Stuttgart – Die Landesregierung Baden-Württemberg und die Rektoren der Hochschulen im Land haben sich auf die Eckpunkte für einen neuen Finanzierungspakt verständigt. Mit dem neuen sogenannten Hochschulfinanzierungsvertrag erhöht das Land die Grundfinanzierung der Hochschulen bis 2020 um drei Prozent pro Jahr. Damit steigt die Grundfinanzierung schrittweise von heute 2,47 Milliarden Euro auf 3,05 Milliarden im Jahr 2020.
Dazu kommen 600 Millionen Euro zusätzlich für ein Sonderprogramm zur Sanierung von Hochschulgebäuden, die Hochschulmedizin erhält 20 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich für sogenannte Sonderbedarfe. Mehr als 20 Millionen Euro jährlich entscheiden die Studierenden künftig in einem gesetzten Rahmen eigenständig. Dieses Geld soll zur Verbesserung der Lehre dienen.
„Das ist ein starkes Bekenntnis zum Wissenschaftsstandort“, kommentierte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Bündnis90/Die Grünen) die Vereinbarung. Baden-Württemberg erhöhe als erstes Bundesland die Grundfinanzierung um drei Prozent jährlich und setze damit eine entsprechende Empfehlung des Wissenschaftsrats um.
Die Landesrektorenkonferenz bezeichnete die Einigung als „wegweisend für die Hochschulfinanzierung in Deutschland“. Sie sichere die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen national und international. Der neue Hochschulfinanzierungsvertrag löst die bisherigen Solidarpakte ab und soll im Spätherbst 2014 unterzeichnet werden.
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