Neue Liste gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe
Berlin – Eine neue Liste mit Grenzwerten gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe hat die entsprechende Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales übergeben. Die Liste mit sogenannten MAK- und BAT-Werten (Maximale Arbeitsplatz-Konzentrationen und Biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte) ist die wissenschaftliche Grundlage für die Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Die Kommission hat die Liste ausführlich begründet.
Die Liste gibt mit dem MAK-Wert an, wie viel eines Stoffes als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursacht. Zusätzlich führt die Liste auf, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder in der Schwangerschaft das werdende Kind schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder über die Haut aufgenommen werden. Darüber hinaus weist die Liste auch die Konzentration eines Stoffes im Körper aus, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (BAT-Werte).
Interessierte können die Liste und die Begründungen bis zum 31. Dezember kommentieren, gegebenenfalls unter Einsendung neuer Daten. Erst dann verabschiedet die Senatskommission die vorgeschlagenen Werte und ihre Begründungen endgültig. Die Liste 2013 ist die zweite, welche die DFG vollständig online im Open Access veröffentlicht.
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