Reform für die Hochschulen in Baden-Württemberg: Mehr Mitbestimmung
Stuttgart – Die Hochschulen in Baden-Württemberg sollen neue Leitungsstrukturen erhalten. Das sieht ein Eckpunktepapier vor, das der Ministerrat jetzt beschlossen hat. „Erklärtes Ziel ist eine Stärkung und klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten der Leitungsgremien an den Hochschulen“, sagte Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Bündnis 90/Die Grünen).
Wichtige Regelungen betreffen den sogenannten Hochschulrat: Seine Aufgaben sind die übergreifende strategische Planung und eine Kontrolle des Rektorats. Im Hochschulrat sollen externe Mitglieder die Mehrheit und den Vorsitz stellen, eine Frauenquote von 40 Prozent ist einzuhalten.
„Der Hochschulrat soll sich auf seine Rolle als ‚kritischer Freund der Hochschulen‘ konzentrieren und die wichtige Brücke zwischen Hochschulen und Gesellschaft schlagen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) in Stuttgart.
Das Eckpunktepapier schlägt außerdem vor, den Senat als Organ der akademischen Selbstbestimmung zu stärken. „Im bisherigen Leitungsgefüge der Hochschulen sind die partizipatorischen Möglichkeiten der Hochschulmitglieder durch den Senat unterentwickelt“, sagte Bauer. Verbriefte Auskunftsrechte gegenüber Rektorat und Hochschulrat könnten ein sinnvolles Mittel sein, dies zu ändern.
So sei vorgesehen, dass die Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder künftig in gemeinsamer Sitzung von Senat und Hochschulrat erfolge, bei der Mehrheiten in beiden Gremien erforderlich seien. Akademische Aufgaben, beispielweise Entscheidungen zu gemeinsamen Einrichtungen und Kommissionen, sollten zudem nicht mehr vom Hochschulrat, sondern vom Senat wahrgenommen werden.
Kretschmann und Bauer kündigten an, auf Basis des Eckpunktepapiers einen Gesetzentwurf ausarbeiten zu lassen. Beide betonten: „Die Eckpunkte liegen nun auf dem Tisch. Jetzt sind wir auf das Feedback gespannt, das wir von allen Beteiligten bekommen“.
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