Uniklinikum Jena zum Schwerstverletztenartenverfahren zugelassen
Jena – Die Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am Universitätsklinikum Jena hat von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die offizielle Zulassung zum Schwerstverletztenartenverfahren erhalten.
Anfang 2014 hatte die DGUV die Zulassung von Krankenhäusern zur Behandlung nach Arbeits- und Wegeunfällen neu strukturiert und dreistufig gegliedert. Sie unterscheidet jetzt das stationäre Durchgangsarztverfahren (DAV), das Verletzungsartenverfahren (VAV) und das Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV).
Zukünftig sind drei Kliniken in Thüringen und rund 80 Kliniken in Deutschland für alle drei Verfahren zugelassen.
„Ziel der deutschlandweiten Konzentration der Behandlung von Arbeitsunfällen auf wenige hochqualifizierte Kliniken ist die Steigerung der Behandlungsqualität, so dass die Versicherten schnell wieder am Erwerbsleben teilhaben können und möglichst geringe Dauerschäden behalten“, so Gunther Hofmann, Direktor der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am Universitätsklinikum Jena.
Ärzte müssen Arbeitsunfallverletzte mit schwersten Einzelverletzungen, mit Mehrfachverletzungen, aber auch mit Komplikationen im Verlauf der Behandlung in SAV-Kliniken verlegen. Dementsprechend hoch sind die räumlichen, apparativen und personellen Anforderungen an diese Kliniken. Sie verpflichten sich außerdem zur raschen Übernahme von Patienten aus anderen Krankenhäusern, erstellen regelmäßig Berichte an die Berufsgenossenschaften und planen bereits frühzeitig die Nachbehandlung der Patienten mit den Berufsgenossenschaften.
In diesem Jahr hat das Universitätsklinikum Jena 732 Patienten nach Arbeits- und Wegeunfällen behandelt, davon 27 SAV-Patienten und 67 VAV-Patienten, heißt es aus Jena. Man rechne damit, infolge der Zulassung künftig noch mehr Patienten der höchsten Versorgungsstufe aufzunehmen.
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