Hochschulen

Unimedizin Mainz: Vorstandsstrukturen sollen verändert werden

  • Mittwoch, 8. Mai 2024
Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz /dpa
Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. /dpa

Mainz – Die rheinland-pfälzische Landesregierung will die Strukturen im Vorstand der Unimedizin Mainz verändern. Das sieht ein Entwurf für eine Novelle des Universitätsmedizingesetzes vor, den das Kabinett gestern beraten hat.

Gestärkt werden soll unter anderem die Position der Pflege, auch soll künftig eine flexiblere Aufgabenverteilung in dem Leitungsgremium möglich sein, wie das Wissenschafts- und Gesundheitsministerium in Mainz mitteilte. Der Entwurf solle noch vor der Sommerpause im Parlament eingebracht werden.

Der Entwurf sieht den Angaben zufolge etwa vor, dass künftig alle fünf Vorstandsmitglieder gleiches Stimmrecht haben, also inklusive des Pflegevorstandes. Festgelegt werden soll auch, dass bei Fragen, die nicht im Kern Forschung und Lehre betreffen, mit Mehrheit im Vorstand entschieden werden kann und nicht mehr die bisherige Einstimmigkeit herrscht. Das soll laut Ministerium Entscheidungsprozesse beschleunigen.

Geplant ist außerdem, dass der Vorstand in Zukunft auf bis zu fünf Mitglieder erweitert werden kann. Die Verteilung der Auf­gaben könne unter bestimmten Auflagen der Aufsichtsrat festlegen. So solle möglich werden, dass auf große Aufgaben mit der Schaffung eines darauf zugeschnittenen Vorstandsressorts reagiert werden kann.

Denkbar sei dann etwa angesichts des umfangreichen Baumasterplans für die Unimedizin, mit dem bis 2038 insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro investiert werden sollen, ein eigener Bauvorstand.

Neu geschaffen werden soll als ein Organ der Unimedizin eine Trägerversammlung. Sie soll Interessen des Landes einbringen, in ihr sollen das Finanz- sowie das Gesundheits- und Wissenschaftsministerium vertreten sein. Zu den Aufgaben dieser Ver­sammlung soll dem Entwurf zufolge beispielsweise die Entlastung des Aufsichtsrates, die Feststellung des Jahresabschlusses oder die Bestellung von Abschlussprüfern zählen.

dpa

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