Hochschulen

Universität Mainz setzt auf Open Access

  • Freitag, 13. April 2012

Mainz – Die Johannes Gutenberg-Universität (JGU) Mainz setzt sich für den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen im Internet ein. Wissenschaftliche Arbeiten sollen künftig möglichst vollständig nachgewiesen und als Open-Access-Publikationen veröffentlicht werden. Dazu hat sie ein Grundsatzpapier, die „Open Access Policy der JGU“, verabschiedet.

Open-Access-Publikationen sind öffentlich im Internet zugänglich, Nutzer können sie ohne Kosten im Volltext lesen und herunterladen. Damit ermöglichen sie eine uneingeschränkte Verbreitung von Forschungsergebnissen unter Wissenschaftlern und allen anderen Interessenten. Die Open-Access-Bewegung ist Ende der 1990er Jahren infolge der sogenannten Zeitschriftenkrise aufgekommen. Wegen überproportionaler Preissteigerungen auf dem Zeitschriftenmarkt mussten Bibliotheken seitdem viele Abonnements von Fachzeitschriften kündigen.

„Damit ist eine angemessene Literaturversorgung für unsere Forscher und Studierenden auf Dauer nicht gewährleistet“, sagte Andreas Brandtner, Direktor der Universitätsbibliothek in Mainz. Gleichzeitig stelle sich die Frage, warum die mit Steuergeldern finanzierten Forschungsergebnisse nach ihrer Veröffentlichung erneut mit Mitteln der öffentlichen Hand erworben werden müssten.

An der JGU publizieren beispielsweise Mediziner und Naturwissenschaftler jährlich annähernd 2.500 Fachaufsätze. Weniger als zehn Prozent davon erscheinen in frei zugänglichen Quellen. Der Hauptanteil wird in kostenpflichtigen Zeitschriften publiziert.

Aber auch Open Access ist nicht kostenlos. Die redaktionelle Begutachtung und die veröffentlichungsreife Aufbereitung von Beiträgen kosten Geld. Deshalb erheben viele Open-Access-Verlage Publikationsgebühren, die von den Autoren bezahlt werden müssen. Damit dies nicht zum Hindernis für das Open-Access-Publizieren wird, hat die JGU jetzt einen Publikationsfonds eingerichtet. Aus diesem Fonds kann die Universitätsbibliothek auf Antrag Autorengebühren der Universitätsangehörigen erstatten.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung