Rente mit 67? Wie´s die Versorgungswerke halten.
Ab 2012 soll die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung schritttweise von 65 auf 67 Jahren raufgesetzt werden; die 67 gelten erstmals für den Geburtsjahrgang 1964. So jedenfalls sieht es das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz von 2007 – schick und einprägsam RVAGAnpG geheißen – vor.
Darüber tobt jetzt ein heftiger Sommerloch-Streit. Die Junge Union hat gerade, im Gefolge zweier Wirtschaftsforschungsinstitute sogar die 70 ins Gespräch gebracht. Die Debatte läuft bisher unter rein finanziellen Aspekten. Höchste Zeit, dass kompetente Mediziner mal öffentlich darüber diskutieren, was von Senioren im Arbeitsleben medizinisch erwartet werden darf und wie angepasste Arbeitplätze aussehen müssten.
Wie halten es eigentlich die ärztlichen Versorgungswerke mit den 67? Die Recherche ergibt ein buntes Bild. Die Versorgungseinrichtungen von Hessen, Koblenz, Mecklenburg Vorpommern, dem Saarland und Sachsen-Anhalt bleiben vorerst bei der klassichen Altersgrenze von 65. Alle anderen haben umgestellt.
In Baden-Württemberg setzt die Regelaltersgrenze von 67 ab Jahrgang 1961 ein, in Bayern ab Jahrgang 1963, Berlin 1961, Brandenburg 1960, Bremen 1977, Hamburg 1960, Niedersachsen 1964, Nordrhein 1971, Schleswig-Holstein 1966, Thüringen 1964, Trier 1958, Westfalen-Lippe 1960 und Sachsen 1961.
Das Versorgungswerk Nordrhein weist auf seiner Webseite übrigens darauf hin, dass zu Bismarcks Zeiten der Renteneintritt mit 70 erfolgte. Dem Rentner blieben danach noch ganze sieben Monate zu leben. Ob die Junge Union sowas vor Augen hatte?
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