Lesefrüchtchen

Sterbehilfe: BÄK rudert zurück

  • Montag, 9. Mai 2011

Rechtzeitig vor dem Deutschen Ärztetag (vom 31. Mai bis 3. Juni in Kiel) korrigiert der Vorstand der  Bundesärztekammer seine Position zum ärztlich assistierten Suizid. In dem von ihm dem Ärztetag zur Beschlussfassung vorgelegten § 16 der Berufsordnung steht knallhart, Ärztinnen und Ärzten sei es "verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten." 

BÄK-Vizepräsident Frank Ulrich Montgomery wird dazu in der FAZ vom 7. Mai zitiert: "Es ist jetzt für jeden klar, dass Ärzte keinen Suizid begleiten dürfen." Das aber ist seit Februar dieses Jahres alles andere als klar, als derselbe Vorstand seine novellierten "Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung" vorlegte und die Frage nach dem ärztlich assisierten Suzid bewusst offen ließ.

Die "Grundsätze" waren immerhin bei nur einer Gegenstimme (dem Vernehmen nach nicht die von Montgomery) beschlossen und von BÄK-Präsident Jörg D. Hoppe verkündet worden. Dem Sturm der Entrüstung – zwei Ärztekammern protestierten offen, die Presse reagierte überwiegend negativ – und dem Beifall von der falschen Seite folgte die Rückbesinnung.

Was nun, wenn der Ärztetag das strikte Verbot beschliessen und die weiche Fassung der "Grundsätze" parallel Bestand haben sollte? Es gibt zwei Möglichkeiten: Der Vorstand revidiert die Grundsätze hinsichtlich des Suzides (sie sind ansonsten tadellos) oder man interpretiert sie so zurecht, dass sie mit der Berufsordnung übereinstimmen.

Im ersten Fall müssten einige Vorstandsmitglieder über ihren Schatten springen, im zweiten Fall würde die Unsicherheit über die wahre Haltung der Ärzteschaft untergründig weiter schwelen. Die sauberste Lösung wäre die Revision. Es würde dem Vorstand zur Ehre gereichen, wenn er eingesteht, die Haltung der Ärzteschaft, repäsentiert durch den Ärztetag, falsch eingeschätzt zu haben.

jachertz

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