Medizin

Keine Zulassung für Alzheimer-Antikörper Donanemab

  • Freitag, 28. März 2025
/nobeastsofierce, stock,adobe.com
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Amsterdam – Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) spricht keine Zulassungsempfehlung für den Antikörper Donanemab zur Behandlung einer Alzheimerdemenz im Frühstadium aus. Das gab die Kommission heute bekannt.

Der Grund: Der Nutzen sei nicht groß genug, um die potenziell lebensgefährliche Nebenwirkung Amyloid-related Imaging Abnormality, kurz ARIA, in Kauf zu nehmen.

Dabei handelt es sich um Veränderungen in der Bildgebung, die bei Alzheimerpatienten unter amyloidsenkender Therapie vorkommen können. Es können ein Hirnödem (ARIA-E) oder kleine Blutungen zugrunde liegen (ARIA-H). Ursächlich ist vermutlich eine Störung der Blut-Hirn-Schranke.

Anders entschied der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA bei einem weiteren Amyloid-Antikörper Lecanemab (Produktname Leqembi). Zwar besteht hier ebenfalls das Risiko von ARIA, doch sieht der CHMP hier offenbar einen höheren Nutzen im Vergleich zum Risiko.

Allerdings musste Lecanemab mehrere Runden durchlaufen. Nach einem Negativvotum im Juli des vergangenen Jahres empfahl der Ausschuss Lecanemab in einer erneuten Prüfung im Oktober dann doch. Allerdings gab es Zweifel der EU-Kommission, welche die EMA nochmals zur Begutachtung veranlasste. Diese blieb jedoch bei ihrer Empfehlung.

In der Zulassungsstudie von Donanemab (Produktnamen Kisunla) traten bei 24 % der Teilnehmenden Hirnödeme (ARIA-E) auf (JAMA 2023; DOI: 10.1001/jama.2023.13239). Unter Lecanemab war dies bei 12,6 % der Teilnehmenden in der Zulassungsstudie der Fall (NEJM 2022 DOI: 10.1056/NEJMoa2212948). Schwere klinische Verlaufsformen waren aber in beiden Studien selten. In anderen Ländern, etwa den USA oder Großbritannien, sind beide Antikörper bereits zugelassen.

Ein erhöhtes Risiko für ARIAs haben Personen mit 2 Kopien des ApoE4-Gens. Daher sind die Antikörper in anderen Ländern auch nur für Personen zugelassen, die entweder keine oder nur eine Kopie des Risikogens in ihrem Erbgut aufweisen. In dieser Gruppe tritt die gefürchtete Nebenwirkung also seltener auf als oben angegeben.

Unverständnis über die Entscheidung kam vom Donanemab-Hersteller Lilly. Vizepräsident Ilya Yuffa kritisierte sowohl das negative Votum – trotz bereits bestehender Zulassung in zehn anderen Ländern – als auch die lange Zeit bis zur EMA-Empfehlung.

„Eine Möglichkeit dies zu ändern, besteht darin, häufiger beschleunigte Zulassungsverfahren für neue Medikamente zu nutzen. Im Jahr 2023 verwendeten jedoch nur 3 % der EMA-Prüfungen ein beschleunigtes Verfahren, verglichen mit 62 % in den USA und 33 % in Japan“, bemängelte Yuffa.

Lecanemab und Donanemab wären die ersten Alzheimermedikamente, die in den vermuteten Pathomechanismus eingreifen. Sie kommen jedoch nur für einen kleinen Kreis an Betroffenen überhaupt infrage.

mim

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