Zulassungserweiterung für die intravesikale Gabe von Oxybutynin mit VESOXX®

Ab sofort steht VESOXX® (1 mg/ml Oxybutynin-HCl) Patienten unabhängig von ihrer Grunderkrankung zur Unterdrückung einer neurogenen Detrusorüberaktivität (NDO) zur Verfügung.*,1 Die Zulassung wurde kürzlich über das dezentralisierte Verfahren der EU für Deutschland, Österreich und acht weitere Länder erteilt. Der NDO liegen verschiedene neurologische Grunderkrankungen zugrunde: Sie kann auf eine Querschnittlähmung oder auf Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Schlaganfall, Morbus Parkinson, Diabetes mellitus oder Spina bifida zurückgehen.2–4 Da insbesondere Patienten mit Multipler Sklerose (MS) oft von einer NDO betroffen sind, eröffnet die Zulassungserweiterung gerade dieser Gruppe neue Therapiemöglichkeiten.
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