100 Milliarden Euro für die Länder: Bundestag regelt Nutzung des Sondervermögens

Berlin – Der Bundestag hat die Voraussetzung dafür geschaffen, dass 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaschutz an die Länder fließen können. Das sogenannte Länder- und Kommunalinfrastrukturgesetz, das dafür Regelungen enthält, wurde gestern Abend im Plenum verabschiedet. Damit wurden auch Vorgaben der Schuldenbremse für die Länder gelockert.
Noch vor der Regierungsbildung hatte der Bundestag in seiner alten Zusammensetzung das schuldenfinanzierte Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro beschlossen. Vorgesehen war bereits, dass die Länder und Kommunen davon 100 Milliarden Euro erhalten sollen. Ziel ist, dass diese schnell in ihre Infrastruktur investieren und die Basis für langfristiges Wirtschaftswachstum schaffen können.
Die 100 Milliarden Euro sollen nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel verteilt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass rund 21,1 Prozent der Mittel nach Nordrhein-Westfalen gehen, 15,7 Prozent nach Bayern und 13,2 Prozent nach Baden-Württemberg. Die restlichen Länder erhalten je nach Größe ebenfalls unterschiedlich viel Geld – aber alle unter zehn Prozent der Summe.
Der Gesetzentwurf nennt neun Bereiche, in die die Mittel für Sachinvestitionen vor allem fließen sollen: Bevölkerungsschutz, Verkehr, Krankenhäuser, Rehabilitation und Pflege, Energie und Wärme, Bildung, Betreuung, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung.
Die Investitionen sollen bis Ende 2042 förderfähig sein, wenn sie bis Ende 2036 von den zuständigen Stellen des Landes bewilligt wurden. Förderfähig sind dem Entwurf zufolge nur Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von mindestens 50.000 Euro.
Beschlossen wurde zudem die Lockerung der Schuldenregeln für die Länder. Diese dürfen künftig selbst Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen. Dieser eigene Verschuldungsspielraum für die Länder besteht unabhängig von der konjunkturellen Lage. Die Länder können selbst entscheiden, wie sie diesen Spielraum nutzen und verwenden wollen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
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