Politik

60 Klagen gegen das BMG wegen Atemschutzmasken

  • Dienstag, 24. November 2020
/picture alliance, Bodo Schackow
/picture alliance, Bodo Schackow

Berlin – Im Zusammenhang mit bestellten Atemschutzmasken sind aktuell rund 60 Kla­gen gegen das Bundesgesundheitsministerium (BMG) anhängig. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

Zum Stand 5. November 2020 waren den Angaben zufolge in 46 Fällen die genannten Verfahren noch nicht abgeschlossen. Der Streitwert aller rechtshängigen Klagen im Open-House-Verfahren lasse sich laut Bundesregierung derzeit nicht abschließend be­ziffern und dürfte knapp im dreistelligen Millionenbereich liegen.

Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, wurden bis zum Stand 30. Oktober 2020 in 15 weiteren Streitfällen aus dem Open-House-Verfahren ein außergerichtlicher Vergleich ab­geschlossen. Gerichtliche Vergleiche seien bislang im Zusammenhang mit den im Rah­men der Coronapandemie vorgenommenen Beschaffungsvorgängen von Schutzmasken nicht geschlossen worden.

Bis Ende Oktober seien im Verhältnis zu 262 Lieferanten aus dem Open-House-Verfahren alle Vertragspflichten erfüllt worden. Im Verhältnis zu insgesamt 106 Lieferanten seien noch Vertragspflichten offen beziehungsweise zu klären – grundsätzlich seien aber nicht alle offenen Vertragspflichten mit einem Prozessrisiko gleichzusetzen.

Sollte sich ein Klageverfahren abzeichnen, würden das Prozessrisiko und die damit ver­bundenen Kosten im Vorfeld evaluiert. Das Prozesskostenrisiko für alle Fälle mit offenen Vertragspflichten wird derzeit von der Bundesregierung auf einen „niedrigen zweistelli­gen Millionenbetrag“ geschätzt. In vergleichbarer Höhe lägen die Schätzungen bezüglich möglicher Verzugszinsen.

EB/aha

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