Abstimmung über Transformationsfonds im Bundesrat erst Ende März

Berlin – Der Bundesrat wird erst in seiner Sitzung am 21. März über die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegte Verordnung zum Transformationsfonds abstimmen. Das geht aus der Tagesordnung des Bundesrates für den 14. Februar hervor, auf der die bislang für den Tag vorgesehene Abstimmung nicht auf der Tagesordnung steht.
Bei Vorlage der Verordnung hatte das BMG noch erläutert, man wolle eine Abstimmung am 14. Februar erreichen. Dies hatte auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) immer wieder betont.
Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes hatte das BMG allerdings die dafür aber notwendige Fristverkürzung beim Bundesrat nicht beantragt. Dieser wäre wahrscheinlich auch nicht zugestimmt worden, heißt es aus Kreisen des Bundesrates. Somit könne über die Verordnung erst am 21. März abgestimmt werden.
Gesundheitsverbände konnten bis Ende Januar ihre Stellungnahmen zum Fonds einreichen. Ob daraus noch einmal Änderungen am Fond und den Fördermöglichkeiten entstehen, ist bisher unklar.
Zur Finanzierung des Transformationsfonds, der in den kommenden zehn Jahren mit 50 Milliarden Euro bestückt werden soll, gibt es allerdings hitzige Debatten: Die Bundesländer sollen die Summe zur Hälfte tragen, der Bund hat seinen hälftigen Anteil zur Finanzierung an die Krankenkassen delegiert.
Die Krankenkassen warnen davor, dass die 25 Milliarden in den kommenden zehn Jahren zu weiteren Beitragssteigerungen führen werden. Gegen den Fonds wollen Krankenkassen sowie Sozialverbände klagen.
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