Ärzte signalisieren Zustimmung zum Pflegekompetenzgesetz

Berlin – Das Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz soll die Rahmenbedingungen für die Pflege verbessern, Qualifikationen systematisieren und den Pflegenden mehr Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Ärzte- und Pflegeverbände haben anlässlich der heutigen Verbändeanhörung Zustimmung zu dem Gesetzentwurf signalisiert. Kritik äußerte der Arbeitgeberverband Pflege.
Der Gesetzgeber beabsichtige, die heilkundlichen Befugnisse für Pflegefachpersonen auszubauen, um hierüber die Attraktivität der Pflegeberufe zu steigern, erläuterte die Bundesärztekammer (BÄK). Dabei gehe es insbesondere um mehr Eigenständigkeit der Pflegefachpersonen bis hin zur selbstständigen Erbringung heilkundlicher Leistungen. Wichtig ist laut BÄK, dass dabei die ärztlichen Kernkompetenzen erhalten bleiben.
Die BÄK unterstützt ausdrücklich die Vorbereitung einer wissenschaftlich fundierten, systematischen Entwicklung, Begründung und Beschreibung pflegerischer Aufgaben. „Eine Weiterentwicklung der derzeitigen Qualifizierungswege und Kompetenzprofile der Gesundheitsfachberufe auf der Basis gesicherter Forschungsergebnisse erscheint unerlässlich“, heißt es in der Bewertung der BÄK.
Zustimmung signalisiert auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Es sei aber wichtig, „keine neuen Schnittstellen zwischen den Professionen oder Doppelungen von Versorgungsangeboten zu schaffen, sondern vielmehr integrierte Versorgungsmöglichkeiten zu fördern“. Die KBV spricht in diesem Zusammenhang von einem „Teampraxismodell“, in dem weitere Professionen unter ärztlicher Leitung zusammenarbeiten.
Positive Rückmeldungen kommen auch von den Hausärzten. „Die mit dem Referentenentwurf verfolgten Ziele zur Sicherstellung der Pflegestrukturen in Deutschland, insbesondere die Rahmenbedingungen für die professionellen Pflegenden dahingehend zu verbessern, werden seitens des Hausärztinnen- und Hausärzteverband grundsätzlich begrüßt“, heißt es in einer Bewertung des Hausärztinnen und Hausärzteverbandes.
Dazu zählten verschiedene Maßnahmen, zum Beispiel Pflegefachpersonen abgestuft nach der jeweils vorhandenen Qualifikation mehr Befugnisse einzuräumen und die Delegationsmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte zu verbessern.
Als einen „Meilenstein für die Aufwertung der professionellen Pflege und für die Sicherung der Gesundheitsversorgung“ bewertet der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) den Referentenentwurf zum Pflegekompetenzgesetz.
„Mit der Stärkung von Kompetenzen und der Erweiterung von Befugnissen für Pflegefachpersonen wird der Pflegeberuf attraktiver. Es ist einer der wesentlichsten Hebel, um die zunehmenden Versorgungsbedarfe in der Pflege zukünftig auch nur annähernd zu decken. Angesichts unserer demografischen Situation ist es bereits fünf nach zwölf und wir haben keine Zeit mehr zu verlieren“, sagte die Präsidentin des Verbandes, Vera Lux.
Kritik am Entwurf kommt vom Arbeitgeberverband Pflege (AGVP). Der Verband warnt, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form dringende Investitionen in die Altenpflege blockiere.
„Der gesamte Gesetzentwurf enthält nichts, was Unternehmen motiviert, in die Altenpflege zu investieren. Im Gegenteil: Die Pläne zur Abschaffung des Kontrahierungszwangs und die Einführung einer verbindlichen kommunalen Pflegeplanung wirken als Investitions-Vollbremsung“, sagte der AGVP-Präsident Thomas Greiner.
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