AfD scheitert bei Verfassungsgericht mit Anträgen zu Coronaausschuss

Potsdam – Der erste Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags zur Krisenpolitik der Landesregierung in der Coronapandemie könnte bald beendet werden. Das Verfassungsgericht hat sieben Klagen von AfD-Landtagsabgeordneten auf Fortsetzung der Beweisaufnahme abgewiesen oder als unzulässig verworfen, wie das Gericht heute mitteilte (Az VfGBbg 30/22).
Damit müssen Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) nicht erneut von dem Ausschuss als Zeugen vernommen werden. Dies hatte die AfD beantragt, die Mehrheit hatte dies jedoch abgelehnt.
Drei AfD-Abgeordnete und die AfD-Fraktion sahen darin eine Verletzung der Minderheitenrechte. Ihre Anträge wurden vom Verfassungsgericht zum Teil aber als unzulässig verworfen, weil eine ausreichende Begründung fehlte. Auch weitere Sachverständige müssen nicht mehr wie von der AfD-Fraktion beantragt als Zeugen vernommen werden.
Der Vorsitzende des Coronauntersuchungsausschusses, Daniel Keller (SPD), will dafür sorgen, dass die Arbeit des Gremiums bald endet. „Ich werde nun zügig zur Sitzung einladen, um den Abschlussbericht zu diskutieren und zu beschließen, um damit den Coronauntersuchungsausschuss regulär zu beenden“, sagte er heute. „Am Ende werden die Ergebnisse im Plenum des Landtages vorgestellt und abschließend diskutiert.“
Der Untersuchungsausschuss wollte bereits im vergangenen Sommer die Beweisaufnahme beenden und den Abschlussbericht erarbeiten. Dies wurde aufgrund eines Eilantrags von drei Mitgliedern der AfD-Fraktion vom Landesverfassungsgericht gestoppt, weil über die Klagen wegen der Beweisanträge noch nicht entschieden worden war. Inzwischen wurde vom Brandenburger Landtag auf Betreiben der AfD-Fraktion ein weiterer Corona-Untersuchungsausschuss eingerichtet.
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