Politik

AfD scheitert mit Klage gegen Maskenpflicht auf Bundesparteitag

  • Freitag, 27. November 2020
/picture alliance, Flashpic, Jens Krick
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Münster/Kalkar – Auf dem Bundesparteitag der AfD am Wochenende im niederrheini­schen Kalkar müssen die Delegierten auch am Sitzplatz einen Mund-Nase-Schutz tragen. Die Partei ist mit einer Klage gegen diese Hygieneauflage vor dem nordrhein-westfäli­schen Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert.

Wie das Gericht heute mitteilte, begründeten die Richter ihren Eilbeschluss mit dem legi­timen Zweck, „die Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus einzudämmen“. Die Anord­nung beruhe auf der Grundannahme, dass sich das Virus bei direkten persönlichen Kon­tak­ten im Wege einer Tröpfcheninfektion oder über Aerosole besonders leicht verbreite.

Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 13 B 1815/20.NE). Teilnehmer des Parteitags, die sich nicht an die Vorgaben zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes halten, seien von der Veranstaltung auszuschließen, so das OVG.

Die AfD will am 28. und 29. November in Kalkar ihren Bundesparteitag mit 600 Delegier­ten und rund 100 Gästen abhalten. Die Veranstaltung wurde genehmigt, allerdings unter strengen Hygieneauflagen, um eine Verbreitung des Coronavirus auf dem Parteitag zu verhindern.

dpa

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