Aktive Bewegungsschiene nach Kreuzbandriss wird keine ambulante Kassenleistung

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nach Auswertung der aktuellen Studienlage keine Belege gefunden, dass bei Kreuzbandrissen ein zusätzliches häusliches Training mit einer aktiven Bewegungsschiene medizinisch sinnvoll ist. Die gesetzliche Krankenversicherung (GV) wird diese Leistung daher nicht übernehmen. Das hat der G-BA heute entschieden.
„Im Krankenhaus haben wir eine andere Situation: Hier wird die Schiene unter unmittelbarer ärztlicher und physiotherapeutischer Aufsicht und Kontrolle eingesetzt“, erläuterte Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.
Die Bewegungsschiene könne im Zusammenhang mit einer konservativen oder operativen Versorgung von Kreuzbandrupturen weiterhin eingesetzt werden, um die Gelenkbeweglichkeit frühzeitig zu erhalten oder herzustellen.
Die Entscheidung des G-BA bezieht einen Rapid Report ein, den das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Sommer diesen Jahres veröffentlicht hatte. Danach ist nicht belegt, dass Patienten nach einem Kreuzbandriss vom Training mit einer aktiven Bewegungsschiene im Vergleich zur Physiotherapie allein profitieren.
Bereits im Mai 2017 hatte das IQWiG eine Nutzenbewertung zu dem Thema veröffentlicht, konnte allerdings aufgrund mangelnder Daten keinen Nutzen oder Schaden ableiten.
Nach dieser ersten Nutzenbewertung des IQWiG setzte der G-BA das Bewertungsverfahren für die aktiven Bewegungsschienen beim Kreuzbandriss bis Ende 2023 aus, um das Potenzial der Methode als eine Behandlungsalternative gegenüber der standardisierten physiotherapeutischen Rehabilitation in einer Erprobungsstudie klären zu lassen.
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