Politik

Allgemeiner Zusatzbeitrag für die GKV im Bundesanzeiger veröffentlicht

  • Freitag, 8. November 2024
/maho, stock.adobe.com
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Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat nun offiziell den künftigen allgemeinen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Wie bereits vom Schätzerkreis zwischen dem 14. und 15. Oktober errechnet, wird der allgemeine Zusatzbeitrag im Jahr 2025 bei 2,5 Prozent liegen. Das geht aus der Veröffentlichung im Bundesanzeiger hervor. 2024 liegt der Zusatzbeitrag bei 1,7 Prozent.

Die Veröffentlichung des allgemeinen Zusatzbeitrages ist üblicherweise für den 1. November eines jeden Jahres vorgesehen. Dies war vor einer Woche nicht geschehen, da die Rechengröße für die Beitragsbemessungsgrenzen bisher fehlte.

Diese war im Streit zwischen dem Bundesfinanzministerium (BMF) und dem zuständigen Bundes­arbeitsministerium (BMAS) erst wenige Stunden vor dem Austritt der FDP aus der Bundesregierung im Kabinett beschlossen worden. Im Schatten des Austritts der FDP aus der Regierung veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium nun gestern den Zusatzbeitrag.

Für die 95 gesetzlichen Krankenkassen beginnt nun das Rechnen: Denn neben dem allgemeinen Zusatzbeitrag können und müssen viele Krankenkassen einen weiteren, kassenindividuellen Zusatzbeitrag erhöhen. Sind die Haushalte der Krankenkassen aufgestellt, müssen die Selbstverwaltungsorgane aller Kassen jeweils dem geplanten Zusatzbeitrag zustimmen.

Versicherte haben dann ein Sonderkündigungsrecht. Erwartet wird aber von Expertinnen und Experten, dass alle Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen werden.

bee

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