Politik

Anklage wegen Korruption gegen Berlins ehemalige Gesundheitssenatorin Kalayci

  • Montag, 19. August 2024
Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci /picture-alliance
Berlins ehemalige Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci /picture-alliance

Berlin – Gegen die ehemalige Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) ist Anklage wegen des Ver­dachts der Bestechlichkeit erhoben worden.

Kalayci habe ihre Hochzeitsfeier im Jahr 2019 von einer Werbeagentur planen und organisieren lassen, ohne dafür bezahlt zu haben, teilte ein Justizsprecher gestern mit. Die Agentur habe daraufhin einen lukrativen Auftrag der damals von Kalayci geleiteten Gesundheitsverwaltung erhalten.

Gegen den Inhaber der Agentur wurde Anklage wegen Bestechung erhoben. Kalayci soll durch den Deal Leis­tungen im Wert von rund 11.240 Euro für ihre Hochzeitsfeier erlangt haben, erklärte die Staatsanwaltschaft weiter.

Eine Rechnung habe sie dafür nie erbeten. Stattdessen habe sie – den Erwartungen des Agenturinhabers ent­sprechend – ihren Einfluss geltend gemacht, um die Erteilung eines Auftrags an die Agentur zu befördern.

Kalaycis Behörde habe dann das Unternehmen mit einer Kampagne beauftragt, mit der um Nachwuchs für Pfle­geberufe geworben wurde. Dafür habe die Werbeagentur 267.830 Euro an öffentlichem Geld erhalten. Der Inhaber habe einen Gewinn von rund 9.450 Euro für sich und von 7.420 Euro für seine Agentur erzielt.

Das Geschäft sei vereinbart worden „in der wechselseitigen Annahme, dass die kostenlose Leistungserbrin­gung die Gewährung von Zuwendungen durch die von der Angeschuldigten geleiteten Senatsverwaltung zugunsten der Agentur positiv beeinflusst“, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Kalayci war von 2011 bis 2016 Arbeitssenatorin und danach bis 2021 Gesundheitssenatorin in Berlin. Bereits seit 2021 wurde in dem Fall wegen des Verdachts der Vorteilsnahme gegen sie ermittelt.

Kalayci will sich zu den Vorwürfen nicht öffentlich äußern. Dem Berliner Tagesspiegel zufolge teilte ihr Anwalt mit, sie weise die Vorwürfe zurück. Demnach sei sie davon ausgegangen, dass die Agentur für ihre Arbeiten bei der Hochzeit ordnungsgemäß bezahlt werde, und habe keinerlei Dienstpflichten verletzt.

afp/lau

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